Krisenmanagement

Gifhorns 7-Tage-Wert schnellt auf 55,0 - Ab sofort gelten deshalb schärfere Regeln im gesamten Landkreis

Redaktion Veröffentlicht am 29.10.2020
Gifhorns 7-Tage-Wert schnellt auf 55,0 - Ab sofort gelten deshalb schärfere Regeln im gesamten Landkreis

In der Fußgängerzone der Stadt Gifhorn vom Marktplatz bis zum Schillerplatz gilt ab sofort Maskenpflicht – so lange der 7-Tage-Inzidenzwert über 50 liegt.

Foto: Mia Anna Elisabeth Timmer

Maßgeblich für schärfere und sanftere Regeln ist in Niedersachsen immer der 7-Tage-Inzidenzwert, den das Niedersächsische Landesgesundheitsamt auf seiner Internetseite vermeldet. Am Mittwoch lag dieser noch unter 35, mit der Nachmeldung zahlreicher Fälle durch das Gifhorner Gesundheitsamt schnellte dieser Wert am Donnerstag aber hoch auf 55,0 – und das hat nun zur Folge, dass sofort strikte Regeln in Kraft treten!

Was ist noch erlaubt? Und was ist jetzt verboten?

Liegt der 7-Tage-Inzidenzwert – also die Neuinfektionen mit dem Corona-Virus binnen der vergangenen 7 Tage je 100.000 Einwohner – über 35, greifen die ersten verschärften Regeln. Bei Werten über 50 sind diese noch mal strenger.

Private Feierlichkeiten

Für Feiern im privaten Rahmen gilt jetzt – sowohl in den eigenen vier Wänden als auch im eigenen Garten – auf Grund der Überschreitung der 50er-Grenze der 7-Tage-Inzidenz eine Begrenzung der Teilnehmer auf höchstens 10 Personen. Gleichzeitig dürfen diese 10 Personen nur aus 2 Haushalten stammen oder zu den engsten Angehörigen zählen.

Wird für Feierlichkeiten eine Räumlichkeit angemietet oder finden diese in gastronomischen Betrieben statt, sind ab einer 7-Tage-Inzidenz von 50 nur noch höchstens 10 Personen erlaubt. Ebenfalls dürfen diese 10 Personen nur aus 2 Haushalten stammen oder zu den engsten Angehörigen zählen.

Strenge Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung

Ausgeweitet ist auch die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung unter freiem Himmel zu tragen. Gemeint sind hiermit vor allem die öffentlich zugänglichen Bereiche, wo viele Menschen zusammentreffen oder nicht nur vorrübergehend verweilen. Ab der 7-Tage-Inzidenz von 50 gilt in diesen Bereichen die Pflicht eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Zu definieren sind diese Bereiche vom jeweils zuständigen Landkreis oder der kreisfreien Stadt. Im Landkreis Gifhorn gilt diese Regelung laut erlassener Allgemeinverfügung vom 26. Oktober für die Fußgängerzone der Stadt Gifhorn vom Marktplatz bis zum Schillerplatz sowie auf allen Parkplätzen des Einzelhandels.

Gastronomie

Für gastronomische Betriebe wird beim Überschreiten der 35er-Grenze eine Sperrstunde von 23 bis 6 Uhr eingeführt. In dieser Zeit dürfen Gaststätten, Restaurants, Kneipen, Bars, Cafés und ähnliche Einrichtungen nicht öffnen. Beim Überschreiten der 50er-Grenze wird die Sperrstunde um das ganztägige Verbot eines Außer-Haus-Verkaufs von Alkohol ergänzt. Jetzt gibt’s also weder Bier noch Schnaps am Fenstertresen.

Der maßgebliche Wert der 7-Tage-Inzidenz ist stets aktuell auf der Internetseite des Niedersächsischen Landesgesundheitsamtes nachzulesen:
niedersachsen.de/Coronavirus/aktuelle_lage_in_niedersachsen


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