Verkehrssicherheit

Winterreifenzeit - Worauf ist zu achten? Polizei Gifhorn klärt auf

Redaktion Veröffentlicht am 05.11.2020
Winterreifenzeit - Worauf ist zu achten? Polizei Gifhorn klärt auf

Mit kommendem starken Wind und Wetter steht auch der Reifen Wechsel an – Hans-Heinrich Kubsch verrät was zu beachten ist.

Foto: Pixabay (Symbolfoto)

„Ich habe meine Winterreifen gestern montiert und habe tatsächlich ein besseres Gefühl beim Fahren“, berichtet Hans-Heinrich Kubsch, Verkehrssicherheitsberater der Polizeiinspektion Gifhorn. Er gibt Tipps zum Reifenwechsel und macht darauf aufmerksam, was unbedingt zu beachten ist.

„Die Temperaturen sind erheblich gesunken, die Straßen sind oft feucht, nass, durch herabgefallenes Laub oder landwirtschaftlichen Verkehr verschmutzt, so dass Sommerreifen nicht mehr die erforderliche Haftung haben dürften“, informiert Hans-Heinrich Kubsch: „Schon bei einer durchschnittlichen Temperatur von +7 Grad Celsius werden Winterreifen empfohlen gemäß § 2 (3a) StVO.“

Hier gezeigt ist die seit 2018 notwendige Kenzeichnung für im Winter-Reifen.

Foto: Polizeiinspektion Gifhorn

„Eine datumsgebundene Winterreifenpflicht haben wir nicht, sondern eine situative“, erklärt Hans-Heinrich Kubsch. Das heißt, sobald winterliche Verhältnisse bestehen, wie zum Beispiel morgendliche Reifglätte oder Schneefall über Nacht, bestehe unmittelbar gesetzlich die Winterreifenpflicht. Für Fahrzeuge der Land- oder Forstwirtschaft und einspurige Kraftfahrzeuge gelte das nicht.

Beim Kauf von Winterreifen soll darauf geachtet werden, dass diese, wenn sie nach dem Jahr 2017 produziert wurden, auf jeden Fall ein so genanntes Alpine-Symbol auf der Flanke aufweisen. Die Bezeichnung M+S allein reicht laut Hans-Heinrich Kubsch nur noch für Reifen, die älteren Baujahres sind, wie auch auf den Bildern zu sehen. Auch Ganzjahresreifen, All Season oder 4 Seasons genannt, müssen ab 2018 das Alpine-Symbol auf der Flanke haben.

Vor 2018 reichte diese Kenzeichnung der Reifen. Seit 2018 gilt diese Regelung jedoch nicht.

Foto: Polizeiinspektion Gifhorn

Außerdem klärt Hans-Heinrich Kubsch auf: „Ganzjahresreifen dürfen überall dort gefahren werden, wo winterliche Straßenverhältnisse Winterbereitung erforderlich machen, also nicht nur in Deutschland, sondern Gesamteuropa. Unabhängig davon ist natürlich die jeweilige Schneekettenpflicht in den Gebirgszügen, die durch das oben sichtbare Verkehrszeichen angezeigt wird.“

Beim Montieren der Reifen ist laut Hans-Heinrich Kubsch darauf zu achten, ob die Reifen „Laufrichtungs gebunden“ sind, denn dann dürfe man diese auch nur auf der jeweiligen Fahrzeugseite aufgesteckt werden. Diese weisen auf der Außenflanke die Aufschrift „Rotation“ oder „Direction“ mit einem jeweiligen Pfeilsymbol (Laufrichtung) auf. Dies muss immer in Fahrtrichtung zeigen.

Die Aufschrift „Rotation“ weist darauf hin, dass die Reifen in Fahrtrichtung entlang des Pfeiles anzubringen sind.

Foto: Polizeiinspektion Gifhorn

Hans-Heinrich Kubsch empfiehlt – und dies wird auch von den Automobil- und Reifenherstellern sowie Automobilclubs empfohlen, Winterreifen nicht mit weniger als 4mm Profiltiefe zu fahren. Die gesetzlich geforderte Mindestprofiltiefe von 1,6 mm kann laut Hans-Heinrich Kubsch allenfalls nur für Sommerreifen gültig sein. Wer bei winterlichen Verhältnissen ohne die erforderliche Bereifung, also Winter- oder Allwetterreifen, fährt, riskiert mindestens ein Bußgeld von 60 Euro und einen Punkt in Flensburg. Bei einem – nicht nur selbst verschuldeten – Verkehrsunfall sogar gegebenenfalls einen Regressfall durch die Versicherung.


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