KURT deckt auf

Warum lässt der Landkreis Gifhorn nur 6 von 52 Altlast-Verdachtsfälle untersuchen? Noch würde die Erdöl-Industrie zahlen – Doch in wenigen Monaten läuft die Frist ab

Bastian Till Nowak, Marieke Eichner Veröffentlicht am 14.11.2020
Warum lässt der Landkreis Gifhorn nur 6 von 52 Altlast-Verdachtsfälle untersuchen? Noch würde die Erdöl-Industrie zahlen – Doch in wenigen Monaten läuft die Frist ab

Auf der Arbeitsbühne einer Bohranlage im Jahr 1956: Damals wurde noch nicht so viel Wert auf Umweltstandards gelegt – das könnte unserem Landkreis heute teuer zu stehen kommen.

Foto: Wintershall Dea Deutschland GmbH

Schwermetalle, radioaktive Stoffe und teils krebserregende Mineralölkohlenwasserstoffe schlummern nicht nur tief im Erdreich, sondern vielerorts auch beunruhigend dicht an der Oberfläche: Mit 52 Öl- und Bohrschlammgruben, die gesundheitsgefährdende Altlasten enthalten können, steht der Landkreis Gifhorn niedersachsenweit an der traurigen Spitze einer langen Liste. All diese Verdachtsfälle könnten auf Kosten der Erdöl- und Erdgasindustrie untersucht werden – entweder um Umweltgefahren und eine damit einhergehende Gesundheitsgefährdung der Bevölkerung auszuschließen; oder um diese festzustellen und anschließend zu sanieren. Von unserer Kreisverwaltung wurden bisher jedoch nur 6 der 52 Verdachtsfälle zur Untersuchung angemeldet – und die Antragsfrist endet in wenigen Monaten. Danach ist die Industrie raus aus der Verantwortung. Wie kann das nur sein?

Bundesweite Recherchen des NDR und ein Beitrag im ARD-Magazin „Plusminus“ rückten die Schlammgruben im Dezember 2014 in den Fokus der Öffentlichkeit: Ein von den Reportern beauftragtes Labor ermittelte bei stichprobenartigen Bodenuntersuchungen an verschiedenen Orten in Niedersachsen gleich mehrfach Schadstoffkonzentrationen, die weit über den als unbedenklich eingestuften Grenzwerten liegen. Zahlreiche Presseberichte folgten, die Politik erkannte ihre Verantwortung – und handelte.

Ein im Jahr 2015 geschlossener Vertrag zwischen dem Land Niedersachsen und dem Wirtschaftsverband Erdöl- und Erdgasgewinnung machte es möglich: Alle 473 zuvor erfassten Schlammgrubenverdachtsfälle in insgesamt 32 Landkreisen und kreisfreien Städten unseres Bundeslandes können untersucht werden. Insgesamt 5 Millionen Euro stellte die Industrie nach den Verhandlungen dafür bereit – und würde das nicht reichen, sollte sogar noch über Nachzahlungen verhandelt werden.

So weit der Vertrag, hinter dem zum Zeitpunkt des Abschlusses die vier namhaften Unternehmen DEA, Exxon Mobil, GDF Suez und Wintershall standen – und ihre Rechtsnachfolger bis heute stehen.

Ein Vertrag wie gemacht für den Landkreis Gifhorn, der seit den 1930er Jahren zu einer der bedeutendsten Quelle der deutschen Ölindustrie wurde. „Unter den erdölfördernden Gebieten der Bundesrepublik Deutschland besitzt das Gebiet des Kreises Gifhorn mit einer kumulativen Erdölförderung von 17 Millionen Tonnen eine hervorragende Bedeutung“, jubelte Dr. Erich Malzahn vom Niedersächsischen Landesamt für Bodenforschung in Hannover in einem Beitrag für den 26. Band der Reihe „Die Landkreise in Niedersachsen“ über den Landkreis Gifhorn.

Das war im Jahr 1972. Seither wurden noch viele Tonnen Öl mehr aus dem sogenannten Gifhorner Trog an die Erdoberfläche geholt – gesucht und gebohrt wird bis heute, vor allem im Nordkreis.

Die Gifhorner Abgeordnete Imke Byl (links) und Nicole Wockenfuß stehen direkt an einer einstigen Bohrstelle inmitten von Gamsen.

Foto: Çağla Canıdar

Der Bericht aus den 70ern zeigt auch, wie gering damals das Umweltbewusstsein ausgeprägt war, dafür aber das Streben nach wirtschaftlicher Nutzung fossiler Ressourcen. Allein das Feld Hankensbüttel lag mit einer im Jahr 1970 gewonnenen Erdölausbeute von 586.888 Tonnen laut Malzahns Bericht in der Bundesrepublik an dritter Stelle nach den Feldern Bramsche und Rühle im damals noch existierenden Kreis Meppen, der später im Kreis Emsland aufging. Die Ölproduktion im gesamten Kreis Gifhorn betrug im Jahr 1968 demnach insgesamt 1.259.270 Tonnen – 15 Prozent der damaligen Förderung in der gesamten Bundesrepublik Deutschland.

Noch ein Beispiel gefällig? In den ersten 14 Jahren seit Erschließung des Feldes Hankensbüttel im Jahr 1954 wurden von der Deutschen Erdoel AG (DEA) allein dort 7.358.136 Tonnen gefördert, hob Dr. Erich Malzahn damals in seinem Bericht frohlockend Hankensbüttels herausragende Stellung innerhalb der alten Bundesrepublik hervor. Und er ließ sich in seinem sonst sehr technischen und langatmig-detaillierten Buchbeitrag wenigstens hierbei zu einer bildhaften Darstellung hinreißen: „Diese Menge könnte man in 4278 Kesselwagenzügen von 40 Waggons mit einem Ölinhalt von je 48 Tonnen verladen“, schrieb er. „Die Länge dieser Züge würde 2465 Kilometer betragen, also einer Entfernung von Hannover bis Casablanca/Marokko entsprechen.“ Schon ziemlich beeindruckend.

Doch zurück in die Gegenwart: Dass kontaminierter Bohrschlamm bei der Öl- und Gasförderung an die Erdoberfläche gelangt, liegt nach wie vor in der Natur der Sache. Heute wird dieser allerdings von zertifizierten Unternehmen entsorgt.

Doch bis in die 70er Jahre wurde Bohrschlamm häufig direkt neben den Förderanlagen in Gruben gefüllt – die zahlreichen Verdachtsfälle möglicher Altlasten finden sich also vor allem in direkter Nähe der vielen, vielen früheren Bohrstellen in unserem Landkreis. Später noch wurden Bohrschlämme – so wie in Hankensbüttel und auch Leiferde – in zentrale Schlammgruben innerhalb der Gemeinde verfrachtet. Besser für die Umwelt war das nicht, aber im Gegensatz zu etlichen unbekannten Lagerstätten weiß man heute wenigstens genau, wo sich diese befinden – und könnte sie auf Altlasten untersuchen.

Zahlreiche Landkreise und kreisfreien Städte haben sich dafür entschieden. Warum denn auch nicht – schließlich trägt die Kosten ja seit dem Vertrag von 2015 zum größten Teil der von der Erdöl- und Erdgasindustrie mit 5 Millionen Euro üppig ausgestattete Förderfonds.

Insgesamt wurden bis August schon für 226 der 473 Verdachtsfall-Standorte in Niedersachsen die Untersuchungen bewilligt. Der Kreis Cloppenburg meldete 29 von 32 Verdachtsfällen zur Untersuchung an, Diepholz sogar 42 von 46 und Osnabrück 11 von 12. Ganz vorbildlich war der Kreis Verden, der 7 von 7 Standorten untersuchen ließ; ebenso der Kreis Friesland, der für alle 3 Verdachtsfälle auf seinem Gebiet die Untersuchung beantragte. Die Zahlen stammen aus einer umfangreichen Antwort der Landesregierung auf eine Anfrage der Gifhorner Landtagsabgeordneten Imke Byl (Grüne).

Während niedersachsenweit also für fast die Hälfte aller Verdachtsfälle die Untersuchungen begannen, entschied sich der Landkreis Gifhorn hingegen dafür, nur 6 von 52 Standorten untersuchen zu lassen – eine Quote von gerade mal 11,5 Prozent.

„Es geht um unsere Sicherheit“, kann die Abgeordnete Byl das Verhalten ihres Heimatlandkreises kaum fassen.

Im Jahr 2018 hat die Gewerkschaft Elwerath diese Bohrschlammgrube in Hankensbüttel im Bereich des Tennisplatzes ausgeräumt.

Foto: Dr. Henning Tribian

Bei den Untersuchungen der Verdachtsfälle stehen vor allem Schwermetalle sowie die krebserregenden polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe – kurz: PAK – im Fokus. Vermischt mit Regenwasser können diese – falls vorhanden – nach und nach ins Grundwasser sickern. Wer weiß schon, wie viele Krebserkrankungen im Landkreis Gifhorn bereits aufs Konto der Folgen einst unbedachter Erdölförderung gingen?

Eben, man weiß es nicht! Aber man könnte potenzielle Gesundheitsgefahren wenigstens für die Zukunft ausschließen, wenn denn die Verdachtsfälle untersucht und – bei Bedarf – saniert würden. Doch warum geschieht das nicht?

„Vielleicht befürchtet man, dass Häuser und Grundstücke an Wert verlieren könnten, wenn bei einer Überprüfung gesundheitsgefährdende Stoffe gefunden werden“, vermutet Nicole Wockenfuß (Grüne), zweite stellvertretende Bürgermeisterin der Stadt Gifhorn und Abgeordnete im Gifhorner Kreistag.

Während sie das sagt, steht sie an der Raiffeisenstraße in Gamsen, direkt neben einem großen Supermarkt inmitten eines Wohngebiets. Genau dort wurde früher mal gebohrt, und auch dort ist ganz in der Nähe ein Altlasten-Verdachtsfall verzeichnet.

Die Furcht vor fallenden Grundstückspreisen kann aber nicht der ausschlaggebende Grund für ausbleibende Untersuchungen sein – schließlich sind alle Bohrstellen und Verdachtsfälle koordinatengenau auf einem frei zugänglichen Kartenserver des Landes Niedersachsen abrufbar. Und: „Wenn es eh bekannt ist, ist es doch besser, wenn der Verdachtsfall untersucht wird – im besten Fall wird nichts gefunden, und wenn doch etwas gefunden wird, kann es saniert werden“, meint Nicole Wockenfuß. Da brauche sich dann nun wirklich keiner mehr Sorgen um den Wert seines Häuschens zu machen.

Nicht nur Grünen schlägt das Ignorieren zahlreicher Verdachtsfälle bitter auf. Mit dem Wesendorfer Samtgemeindebürgermeister René Weber gehört auch ein Hauptverwaltungsbeamter aus dem Landkreis Gifhorn zu den Kritikern: „Mir wäre es lieb, man würde alle Altlasten entsorgen. Auch unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit sollten wir das nicht kommenden Generationen aufbürden – wenn das Grundwasser erst mal verseucht ist, ist es schon zu spät“, erklärt er im Interview.

Auf das Thema gestoßen wurde er erst von der KURT-Redaktion – und er ist entsetzt: „Keine der untersuchten Stellen befindet sich in Wesendorf. Dabei ist die Gemeinde Wesendorf sehr stark von den Altlasten betroffen!“ Die Zahlen stützen das: 18 Verdachtsfälle liegen auf dem Gebiet der Gemeinde Wesendorf. Zusammen mit zwei weiteren in Groß Oesingen zählt Webers Samtgemeinde allein 20 der insgesamt 52 Verdachtsfälle – der Hotspot in unserem Landkreis.

Von der Gifhorner Kreisverwaltung wurde René Weber nach eigenem Bekunden bisher nicht informiert – weder über die vor dem Vertragsschluss des Landes Niedersachsen durch unseren Landkreis gemeldeten Verdachtsfälle auf dem Gebiet seiner Samtgemeinde noch über die wenigen beantragten Untersuchungen oder die Gründe für ihre Auswahl: „Wir sind zwar nicht die dafür zuständige Behörde“, sagt der Bürgermeister beim Interview in seinem Rathaus, „aber wir sind Gefahrenabwehrbehörde. Da erwarte ich, dass wir informiert werden! Wir haben schließlich eine Fürsorgepflicht gegenüber unseren Bürgerinnen und Bürgern.“

„Wir sind die Gefahrenabwehrbehörde. Da erwarte ich, dass wir informiert werden! Wir haben schließlich eine Fürsorgepflicht gegenüber unseren Bürgerinnen und Bürgern.“
René Weber, Samtgemeindebürgermeister in Wesendorf, beklagt mangelnde Informationen durch die Gifhorner Kreisverwaltung.

Foto: Privat

Die Kritik des Samtgemeindebürgermeisters dürfte in der Gifhorner Kreisverwaltung nicht ungehört bleiben – schließlich war René Weber noch bis vor Kurzem ein Parteifreund des Landrates Andreas Ebel, der an der Spitze unserer Kreisverwaltung und damit in der Verantwortung steht. Vor einigen Monaten erklärte der Wesendorfer jedoch seinen Austritt aus der CDU.

Zum Thema in der Politik unseres Landkreises wurden die Schlammgruben erstmals im Mai 2017 von den Grünen gemacht. Ihrem Antrag folgten mündliche Berichte der Kreisverwaltung im Umweltausschuss und im Kreistag über die 52 Verdachtsfälle.

Der Landkreis habe „eine historische Untersuchung veranlasst, um nähere Erkenntnisse zu erlangen und Zuständigkeiten zu klären“, berichtete Kreisrat Detlev Loos laut Protokoll im Juni 2017 im Gifhorner Kreistag. Zudem zeigte er auf, „dass die Untersuchung fast abgeschlossen“ sei „und in Kürze mit Ergebnissen gerechnet werden könne“.

Die Grünen zeigten sich zufrieden – damals im Sommer 2017 blieb aus heutiger Sicht ja auch noch jede Menge Zeit. Der Vertrag zwischen dem Land Niedersachsen und der Erdöl- und Erdgasindustrie trat erst 2016 in Kraft, und Anträge zur Untersuchung von Altlasten waren bis 2021 möglich. Der Kreistagsabgeordnete Christian Schroeder von den Grünen beantragte dann lediglich, dass die Verwaltung fortlaufend in den Sitzungen des Umweltausschusses einen Sachstandsbericht abgeben möge. Über alle Parteigrenzen hinweg stimmten die Abgeordneten unseres Kreistages einstimmig zu.

Der Gedenkstein erinnert an den ersten Bohrturm in der Samtgemeinde Wesendorf.

Foto: Samtgemeinde Wesendorf

„Fortlaufend“ war das Schlüsselwort. Den ersten Sachstandsbericht legte die Kreisverwaltung im August 2018 vor: Rund 90.000 Euro aus dem Förderfonds seien dem Landkreis Gifhorn bewilligt worden, heißt es darin. Sechs Schlammgruben seien demnach ausgewählt worden, für die eine Untersuchung beantragt wurde. Sie seien das „Ergebnis eines Priorisierungsprozesses“, so der Sachstandsbericht. Bis Ende 2019 sollten die Untersuchungen erfolgt sein. Ein – wie von der Politik als „fortlaufend“ eingeforderter – weiterer Sachstandsbericht ist bisher nicht öffentlich zugänglich.

Der zuständige Kreisrat Detlev Loos war da schon nicht mehr im Amt. Drei Monate vor Veröffentlichung des ersten – und bisher einzigen öffentlich vorliegenden – Sachstandsberichtes verließ er die Gifhorner Kreisverwaltung im Mai 2018 auf eigenen Wunsch.

Die Verantwortung für den Fachbereich Umwelt im Vorstand der Gifhorner Kreisverwaltung ging auf den neuen Kreisrat Mirco Schmidt über. Doch auch der kehrte unserem Landkreis nach nur 18 Monaten im November 2019 den Rücken. Die Stelle war seither vakant, seine Verantwortungsbereiche wurden unter den verbliebenen Kreisräten kommissarisch aufgeteilt. Rolf Amelsberg war es, der den Bereich Umwelt abbekam – neben den sicher nicht mit wenig Arbeit verbundenen Vorstandsbereichen Jugend, Gesundheit und Soziales, für die er schon zuvor verantwortlich zeichnete.

Ein Jahr ist seitdem vergangen. Erst nach mehrfacher Ausschreibung der Stelle konnte mit Ute Spieler im August dieses Jahres eine neue Kreisrätin gefunden werden – nach Antritt ihrer neuen Verpflichtung wird sie im Landkreis Gifhorn verantwortlich sein für Schule und Sport, Bauwesen und eben auch für den Fachbereich Umwelt.

Warum dieser kurze Ausflug in die Personalpolitik der Gifhorner Kreisverwaltung? Nun ja, vielleicht sind die häufigen Wechsel in den Zuständigkeiten und die anhaltenden Doppelbelastungen ja eine mögliche Erklärung für die Stiefmütterlichkeit, mit der die Verwaltungsspitze das Thema Schlammgruben nach den bisher vorliegenden Erkenntnissen behandelt hat.

An der Bohrstelle Hankensbüttel-Süd 94 wurde viele Jahre lang Erdöl gefördert – diese Aufnahme stammt von 1993.

Foto: Wintershall Dea Deutschland GmbH

Auch eine offizielle Presseanfrage der KURT-Redaktion an die Gifhorner Kreisverwaltung nach Abschluss der Recherchen am 30. Oktober blieb bis zum Redaktionsschluss der KURT-Ausgabe Nov./Dez. 2020, in der dieser Artikel zuerst erschienen ist, unbeantwortet. Wir baten um Stellungnahme binnen sieben Tagen, räumten nach Ausbleiben einer Antwort drei weitere Tage ein – dann jedoch musste dieser Artikel am letzten Tag vor Drucklegung geschrieben werden.

Wir hätten gerne gewusst, weshalb sich die Gifhorner Kreisverwaltung überhaupt für einen Priorisierungsprozess entschieden hat. Weshalb wurden weitere Verdachtsfälle nicht für eine Untersuchung angemeldet? Warum liegen die für Ende 2019 angekündigten Untersuchungsergebnisse der immerhin sechs ausgewählten Schlammgruben noch immer nicht öffentlich vor? Laut der Antwort der Landesregierung auf Imke Byls Anfrage im August dieses Jahres befanden sich diese nämlich immer noch in der Untersuchung. Kann unsere Kreisverwaltung etwaige Gesundheitsgefahren für die Bevölkerung gewissenhaft ausschließen? Welche Schritte sollen unternommen werden, falls eine Gefährdung festgestellt wird? Wie wurden die Mitgliedskommunen des Landkreises in den Antragsprozess eingebunden? Wesendorfs Samtgemeindebürgermeister René Weber beklagt immerhin, dass er erst durch die KURT-Redaktion von all dem erfahren habe.

Und schließlich die alles entscheidende Frage: Warum verzichtet der Landkreis bewusst auf die finanzielle Übernahme der Kosten für die Altlasten-Überprüfung von Schlammgruben durch die Erdöl- und Erdgasindustrie?

Bis Redaktionsschluss der KURT-Printausgabe erhielten wir von der Gifhorner Kreisverwaltung nicht nur keine einzige Antwort auf all diese Fragen. Es gab zudem nicht mal eine Eingangsbestätigung. Aber wir versprachen in unserem Magazin: Sobald die Antworten vorliegen, werden wir diese noch veröffentlichen.

(Anm. d. Red.: Die Antworten auf unseren 15 Punkte umfassenden Fragenkatalog erhielten wir dann doch noch – jedoch einen Tag nach dem Drucktermin, den wir der Gifhorner Kreisverwaltung zuvor mitgeteilt haben. Die Antworten auf unsere Fragen dokumentieren wir am Ende dieses Artikels im Wortlaut.)

Wenigstens einen Teil der erhofften Antworten konnte im Zuge unserer vorangegangenen Recherchen bereits der Kreistagsabgeordnete Arne Duncker (Grüne) aus Meine liefern. Er befasst sich schon lange mit den Schlammgruben und weiß: „An vier der untersuchten Standorte wurden bereits Altlasten bestätigt – in Größe und Qualität wie erwartet“, zitiert er aus seiner Mitschrift einer mündlichen Information durch einen Mitarbeiter der Kreisverwaltung. Und weiter: „Die Konsequenz der Verwaltung war, dass ein unverzügliches Handeln nicht erforderlich sei, aber eine dauerhafte Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen werden könne.“ Deshalb sei – an Stelle einer Sanierung – bloß ein Monitoring der bestätigten Verdachtsfälle beschlossen worden. Man will die Gefahr also beobachten – für den Fall, dass sie so richtig gefährlich wird, um erst dann wieder zu handeln.

Gelbe Standorte befinden sich in der Untersuchung, alle roten Altlasten-Verdachtsfälle wurden bisher nicht erkundet. Die interaktive Karte der KURT-Redaktion finden Sie unter <a href=„https://schlammgruben.de“ rel=„noopener noreferrer“ target=„_blank“>www.schlammgruben.de – ergänzt um sämtliche frei zugängliche Quellen unserer Recherche und eine Petition, mit der auch Sie die Gifhorner Kreisverwaltung auffordern können, alle weiteren Verdachtsfälle untersuchen zu lassen.

Foto: KURT Media / Mapbox / OpenStreetMaps

Nur knapp 2 der 5 Millionen Euro, die von der Erdöl- und Erdgasindustrie bereitgestellt wurden, werden nach aktuellem Stand der Dinge bis Ende 2021 von den Landkreisen und kreisfreien Städten in Niedersachsen abgerufen. Nach Auslaufen des Vertrages fließt das Geld zurück an die Industrie, danach müssten die zuständigen Behörden für weitere Untersuchungen von Verdachtsfällen zahlen. Im schlimmsten Fall also auch unser Landkreis.

Angesichts der noch zur Verfügung stehenden, reichlich vorhandenen Fördermittel fragt sich Wesendorfs Samtgemeindebürgermeister René Weber, weshalb der Landkreis Gifhorn nicht auch noch die Untersuchung aller weiteren Verdachtsfälle beantragt – und erinnert sich an eine alte Verwaltungsweisheit: „Wenn es Brei regnet, muss man einen großen Löffel haben...“

Ihm gegenüber habe die Kreisverwaltung zwar erklärt, dass man fest davon ausgehe, dass der Förderzeitraum über das Vertragsende im nächsten Jahr hinaus verlängert werde, berichtet René Weber. Doch die Antwort der Landesregierung auf die Anfrage der Gifhorner Abgeordneten Imke Byl spricht da eine ganz andere Sprache: „Da nahezu keine neuen Anträge mehr eingehen, gibt es zurzeit keine Notwendigkeit, Gespräche über eine Verlängerung der Laufzeit zu führen“, heißt es darin.

Oder ist es eine Frage des Geldes? 20 Prozent der Kosten einer Untersuchung müssen vom Antragsteller getragen werden – für die hiesigen Schlammgruben also vom Landkreis Gifhorn. Maximal jedoch 10.000 Euro pro Verdachtsfall. So steht es im Vertrag mit der Industrie.

Zugutehalten muss man dem Landkreis jedoch, dass dieser nur für 12 der 52 Verdachtsfälle zuständig sei, wie die Kreisverwaltung in ihrem Sachstandsbericht vom August 2018 dargelegt hat. Die 40 anderen Standorte unterstehen demnach noch der sogenannten Bergaufsicht und damit der Zuständigkeit des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie – dieses hat bisher jedoch keinen einzigen der Gifhorner Verdachtsfälle zur Untersuchung angemeldet.

Der Altlast im Erdreich ist es jedoch gewiss egal, in wessen Zuständigkeit sie sich ihren Weg ins Grundwasser sucht. Über eine Initiative des Landkreises Gifhorn, an das zuständige Landesbergamt im Sinne einer Untersuchung der Verdachtsfälle zu appellieren, ist bisher nichts bekannt.

Anträge zur Untersuchung von Verdachtsfällen können noch gestellt werden. Zwei Antragsstichtage stehen noch aus: 31. Januar und 30. Juni 2021.

Wenn der Landkreis Gifhorn sich nun sputet, ist das redensartliche Kind also noch nicht ganz in den – womöglich mit Altlasten verseuchten – Brunnen gefallen.

Verdachtsfälle im Landkreis Gifhorn

Samtgemeinde Wesendorf: 20
davon Gemeinde Wesendorf: 18
davon Gemeinde Groß Oesingen: 2

Stadt Wittingen: 11

Samtgemeinde Meinersen: 9
davon Gemeinde Meinersen: 5
davon Gemeinde Müden: 3
davon Gemeinde Leiferde: 1

Stadt Gifhorn: 4

Samtgemeinde Hankensbüttel: 3
davon Gemeinde Hankensbüttel: 2
davon Gemeinde Dedelstorf: 1

Samtgemeinde Isenbüttel: 2
davon Gemeinde Isenbüttel: 1
davon Gemeinde Ribbesbüttel: 1

Samtgemeinde Papenteich: 2
davon Gemeinde Meine: 1
davon Gemeinde Adenbüttel: 1

Samtgemeinde Brome: 1
davon Gemeinde Ehra-Lessien: 1

Das sind die Antworten der Gifhorner Kreisverwaltung auf KURTs Fragenkatalog

Die Antworten auf unseren 15 Punkte umfassenden Fragenkatalog erhielten wir leider erst einen Tag nach dem Drucktermin des oben stehenden Artikels, der zuerst in der Print-Ausgabe des Magazins KURT (Ausgabe Nov./Dez. 2020) erschienen ist – und den wir der Gifhorner Kreisverwaltung zuvor zweimal mitgeteilt haben. Die Fragen richteten wir – wie allgemein üblich – an die Pressestelle der Gifhorner Kreisverwaltung, die in der Verwaltungsstruktur direkt dem Landrat Andreas Ebel als Chef der Verwaltung untersteht. Die Antworten erhielten wir per E-Mail von Kreisrat Rolf Amelsberg, der zurzeit neben seinen üblichen Aufgaben kommissarisch auch für den Fachbereich Umwelt zuständig ist. Die E-Mail mit unseren Fragen und den Antworten der Kreisverwaltung dokumentieren wir nachstehend im Wortlaut:

Sehr geehrte Frau Eichner, sehr geehrter Herr Nowak,

auf Ihre Anfrage vom 30.10.2020 beziehe ich wie folgt Stellung.

Frage 1: Laut dem Vergleichsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und dem Wirtschaftsverband Erdöl- und Erdgasgewinnung aus dem Jahr 2015 übernehmen letztgenannte die Kosten einer Überprüfung und Entschärfung von Schlammgruben bis zum Jahr 2021. Insgesamt befinden sich laut der Antwort auf eine kleine Anfrage vom 30. Juni 2020 an die niedersächsische Landesregierung 52 Schlammgrubenverdachtsfälle im Landkreis Gifhorn. Davon wurden – ebenfalls laut der Antwort auf die kleine Anfrage vom 30. Juni 2020 – bisher lediglich sechs untersucht. Können Sie dies bestätigen?

Ja, es wurden sechs Bohrschlammgruben untersucht. Laut dem Vergleichsvertrag werden 80 % der zuwendungsfähigen Kosten übernommen.

Frage 2: Laut einem Sachstandsbericht des Fachbereiches Umwelt des Landkreises Gifhorn vom 8. August 2018 liegt die Zuständigkeit bei 12 dieser 52 Schlammgrubenverdachtsfälle bei der Uteren Bodenschutzbehörde des Landkreises Gifhorn. Für sieben dieser Standorte sehe man nach einem Priorisierungsprozess Handlungsbedarf hinsichtlich einer Untersuchung, für einen Standort lägen bereits Untersuchungsergebnisse vor, für sechs Standorte wurde eine Untersuchung beantragt. Nach welchen Kriterien fand der Priorisierungsprozess statt? Und warum hat sich der Landkreis Gifhorn überhaupt für einen Priorisierungsprozess entschieden?

Im Vorfeld zum Vergleichsvertrag wurde die tatsächliche Anzahl der ehemaligen Öl- und Bohrschlammgruben zwischen den Beteiligten kontrovers diskutiert. Dass Änderungen an der im Vergleichsvertrag angegebenen Anzahl an Öl- und Bohrschlammdeponien möglich sind, führt der Vergleichsvertrag eigens auf. Aktuell wird von 52 Öl- und Bohrschlammdeponien im Landkreisgebiet ausgegangen. Bei 12 dieser Standorte ist die Zuständigkeit geklärt und liegt beim Landkreis Gifhorn. Das bedeutet, dass es Belege dafür gibt, die eine Entlassung aus dem Bergrecht dokumentieren. Grundlage für die Priorisierung ist die Lage der Standorte zu Wohnbebauungen sowie zu Trinkwasserschutz- und Gewinnungsgebieten.

Frage 3: Laut selbigem Sachstandsbericht entschloss man sich gegen eine Überprüfung der übrigen fünf der insgesamt 12 Schlammgrubenverdachtsfälle im Zuständigkeitsbereich der Unteren Bodenschutzbehörde. Warum?

Es ist gute fachliche Praxis im Bereich des Bodenschutzes, bei einer größeren Zahl von möglichen Verdachtsfällen zunächst anhand einer definierten Prioritätenliste die dringendsten Verdachtsfälle herauszufiltern und dafür die Untersuchungen durchzuführen.

Frage 4: Weshalb wurden weitere mögliche Schlammgrubenverdachtsfälle von der Unteren Bodenschutzbehörde nicht für eine Untersuchung vorgesehen?

Eine Priorisierung führt nicht dazu, dass die bisher nicht untersuchten Fälle auch zukünftig nicht untersucht werden. Vielmehr werden die Fälle zeitlich gestaffelt abgearbeitet, jeweils unter Berücksichtigung der bisher erzielten Ergebnisse.

Frage 5: Laut selbigem Sachstandsbericht liegen 40 Schlammgrubenverdachtsfälle im Landkreis Gifhorn im Zuständigkeitsbereich des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG). Welche Maßnahmen hat der Landkreis Gifhorn unternommen, um auch bei diesen 40 Verdachtsfällen eine Gesundheitsgefährdung von Bürgerinnen und Bürgern auszuschließen?

Liegt die Zuständigkeit beim LBEG als Landesbehörde hat der Landkreis Gifhorn keinen direkten Zugriff auf Entscheidungen und Maßnahmen, die dort getroffen werden. Wenn beim LBEG Untersuchungsergebnisse vorliegen, ist über das konkrete Vorgehen erneut zu entscheiden.

Frage 6: Laut selbigem Sachstandsberichtes sollten die Untersuchungen der sechs Schlammgrubenverdachtsfälle bis Ende des Jahres 2019 abgeschlossen sein, dies ist jedoch laut der Antwort auf die kleine Anfrage vom 30. Juni 2020 der niedersächsischen Landesregierung nicht der Fall. Können Sie dies bestätigen?

Zum 30.06.2020 war das korrekt. Aktuell sind die Untersuchungen für die Standorte Hankensbüttel I und II, Hardesse und Leiferde soweit abgeschlossen. Bei den Standorten Schneflingen und Vorhop sind weitere Untersuchungen geplant.

Frage 6 (Fortsetzung): Was sind die Gründe für diese Verzögerung?

Durch die landesweite Untersuchung von Bohrschlammgruben waren alle Kapazitäten der auf diesem Gebiet arbeitenden Ingenieurbüros ausgeschöpft. Die einzelnen Untersuchungsschritte haben dadurch einen längeren Zeitraum eingenommen. Ebenso waren die notwendigen Abstimmungen mit den finanzierenden Stellen aus dem Vergleichsvertrag zeitintensiv, da auch dort viele Anfragen zu bearbeiten waren. Oder die Beantragung der Kampfmittelfreigabe für unterirdische Untersuchungen dauert inzwischen einige Monate.

Frage 7: Haben die bisherigen Untersuchungen der sich in der Überprüfung befindenden sechs Schlammgrubenverdachtsfälle eine mögliche Gesundheitsgefährdung für Anwohnerinnen und Anwohner ausschließen können?

Eine Gesundheitsgefährdung wurde durch die Untersuchungen nicht festgestellt. Die bisher untersuchten Standorte werden weiterhin überwacht.

Frage 7 (Fortsetzung): Und wenn nicht, welcher Art ist diese Gesundheitsgefährdung?

Es besteht keine Gesundheitsgefährdung.

Frage 8: Wie läuft die Untersuchung der Schlammgrubenverdachtsfälle ab: Nach welchen gesundheitsgefährdenden Stoffen wird gesucht? Und was wird bei der Untersuchung der Schlammgrubenverdachtsfälle überprüft: der Boden, oder auch die Umgebungsluft, das Grundwasser und die umliegende Flora? Gibt es über die aufgeführten hinaus weitere Untersuchungen?

Die Untersuchungen laufen nach den Vorgaben aus der vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Land Niedersachsen und dem Wirtschaftsverband Erdöl- und Gasgewinnung ab. Sie sind in den sog. Geofakten 29 beschrieben, die auf der Homepage des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) heruntergeladen werden können.

Frage 9: Welche Maßnahmen wollen Sie bei einer festgestellten Gesundheitsgefährdung ergreifen?

Dies würde, sofern notwendig, auf Grundlage der Expertise des beauftragten Sachverständigen erfolgen.

Frage 10: Liegen Ihnen, abgesehen von den 52 vom LBEG gemeldeten, Kenntnisse über mögliche weitere Schlammgruben im Landkreis Gifhorn vor?

Es liegen keine konkreten Kenntnisse über weitere Schlammgruben vor. Bei der hohen Anzahl von Bohrstellen ist es jedoch nicht ausgeschlossen, dass es auch weitere Bohrschlammgruben gibt.

Frage 11: Laut einem Beschluss des Kreistages vom 21. Juni 2017 wurde die Verwaltung einstimmig beauftragt, fortlaufend in den Sitzungen für Bau, Umwelt, Energie und Regionalplanung einen Sachstandsbericht abzugeben. Öffentlich zugänglich ist lediglich ein Sachstandsbericht vom 8. August 2018. Ist dies der einzige Sachstandsbericht zu dem Thema oder sind weitere Sachstandsberichte angefertigt und dem Ausschuss für Bau, Umwelt, Energie und Regionalplanung vorgelegt worden?

Ja, mit einem Bericht am 03.09.2020. Dazwischen gab es kurze Mitteilungen, dass die Untersuchungen noch nicht abgeschlossen worden seien.

Frage 12: Wie wurden die Mitgliedskommunen des Landkreises Gifhorn in den Antragsprozess bezüglich der Kostenübernahme für Überprüfung und Sanierung durch den Wirtschaftsverband Erdöl- und Erdgasgewinnung eingebunden?

Die Bohrschlammgruben wurden nach der oben beschriebenen Priorisierung nach fachlichen Gesichtspunkten ausgewählt. Dabei spielte die geografische Lage der ausgewählten Gruben keine Rolle. Daher wurden die betroffenen Gemeinden über die ausgewählten Gruben unterrichtet.

Frage 13: Wer wird nach Ablauf des Vergleichsvertrages für die Kosten für die Überprüfung und Sanierung von Schlammgruben im Landkreis Gifhorn aufkommen?

Grundsätzlich ist das LBEG als Bergbehörde für die Überprüfung und Sanierung von betriebenen Bohrschlammgruben zuständig. Die Schlammgruben dürfen erst aus der Bergaufsicht entlassen werden, wenn von ihnen keine Gefahren mehr ausgehen. Weiterhin gilt auch das Verursacherprinzip.

Frage 14: Mit welchem Kostenrahmen wäre zu rechnen, wenn alle 52 Schlammgrubenverdachtsfälle untersucht und saniert werden würden? Mit welchen Kosten wäre wenigstens zu rechnen, wie hoch könnten die Kosten im schlimmsten Fall maximal sein?

Eine seriöse Kostenschätzung ist nicht möglich, da die Kosten immer vom notwendigen Untersuchungsumfang abhängen.

Frage 15: Warum verzichtet der Landkreis bewusst auf die finanzielle Übernahme der Kosten für die Überprüfung und die Sanierung von Schlammgruben durch die Erdöl- und Erdgasindustrie?

Für die Erstuntersuchungen sind Förderanträge zu stellen. Gefördert werden dann bis zu 80 % der Untersuchungskosten. Der Landkreis Gifhorn hat aus fachlichen Gesichtspunkten eine Priorisierung wegen der begrenzten Fördermittel der zu bearbeitenden Projekte vorgenommen, da auch eine gleichzeitige Untersuchung von 52 Bohrschlammgruben weder durch die Bodenschutzbehörde noch durch die begleitenden Landesbehörden zu leisten gewesen wäre.

Für die Verzögerung bei der Übermittlung der Antworten bitte ich in Anbetracht des umfangreichen Fragenkatalogs um Verständnis.

Bei eventuellen Rückfragen stehen Ihnen Frau Präger und ich gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Rolf Amelsberg
Verwaltungsleitung

Landkreis Gifhorn
Vorstandsbereich II
Schlossplatz 1
38518 Gifhorn

Alle Verdachtsfälle im Landkreis Gifhorn hat KURT auf einer interaktiven Karte zusammengetragen – mitsamt sämtlichen frei verfügbaren Quellen unserer Recherche und einer Petition, mit der auch Sie unsere Kreisverwaltung auffordern können, alle ausstehenden Untersuchungen zu beantragen:
www.schlammgruben.de


Coole Leute gesucht – wir stellen ein!

Informiere Dich über Jobs in unserem Medienhaus! Wir sind auf der Suche nach tollen Menschen, die bei uns einsteigen möchten.

Mehr erfahren