Immobilien
Stadt Gifhorn verweist auf Fördermöglichkeiten für Lärmschutz
Redaktion Veröffentlicht am 05.07.2020
Anwohner*innen viel befahrener Straßen können Fördermittel für Maßnahmen zum passiven Lärmschutz beantragen.
Foto: Ahmet Canidar (Archiv)
Anwohner*innen viel befahrener Straßen in Gifhorn haben die Möglichkeit, Fördermittel für Maßnahmen zum passiven Lärmschutz zu beantragen – das teilte die Stadt Gifhorn in einer Pressemitteilung mit. Demnach sind passive Lärmschutzmaßnahmen bauliche Verbesserungen an lärmbetroffenen Gebäuden. Dazu zählen zum Beispiel Lärmschutzfenster, Lüfter, Dämmung von Rollladenkästen oder Wänden.
Die Maßnahmen zum passiven Schallschutz haben den zusätzlichen Effekt, dass sie in der Regel auch zu einer Verbesserung der Wärmedämmung der Gebäude führen, heißt es in der Mitteilung. Um mehr Lärmschutz an und in Gebäuden zu erreichen, können Betroffene daher auch Förderprogramme zur Steigerung der Energieeffizienz nutzen.
Für Eigentümer privater Wohngebäude, Unternehmen oder Freiberufler gebe es verschiedene Fördermöglichkeiten, unter anderem bei der KfW oder speziell für Niedersachsen bei der NBank.
Diese Informationen inklusive der Verlinkungen zu den genannten Fördermittelgebern sind auch auf der Website der Stadt Gifhorn zu finden.
Weitere Informationen:
www.stadt-gifhorn.de