Gifhorner Wohnungsbau-Genossenschaft

GWG sagt Vertreterversammlung ab - Guthaben werden dennoch pünktlich ausgezahlt

Redaktion Veröffentlicht am 28.04.2020
GWG sagt Vertreterversammlung ab - Guthaben werden dennoch pünktlich ausgezahlt

Die Vertreterversammlung der Gifhorner Wohnungsbau-Genossenschaft wird abgesagt – der Aufsichtsrat bedient sich zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs einer Sonderregelung.

Foto: GWG (Archiv)

Die Gifhorner Wohnungsbau-Genossenschaft (GWG) hat ihre für den 25. Juni geplante Vertreterversammlung abgesagt. Dies geschehe „vor dem Hintergrund aller Sonderregelungen und -bestimmungen nach dem Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie“, heißt es in einer Mitteilung der GWG. Inwieweit eine Versammlung im zweiten Halbjahr 2020 stattfindet, könne im Augenblick nicht eingeschätzt werden. Guthaben aus gekündigten oder verstorbenen Mitgliedschaftsverhältnissen sollen dennoch pünktlich ausgezahlt werden – dazu bedient sich der Aufsichtsrat laut der Mitteilung nun einer Sonderregelung.

„Die gegenwärtigen Maßnahmen, die von staatlichen Stellen getroffen werden, um eine Verbreitung des Virus einzudämmen, haben erhebliche Auswirkungen auf die Arbeit in den Wohnungsunternehmen und somit auch auf die GWG„, wird der GWG-Vorstandsvorsitzende Andreas Otto in der Mitteilung zitiert. “Daneben behalten jedoch alle anderen Regelungen und Gesetze, wie zum Beispiel das Genossenschaftsgesetz und die Regelungen in der Satzung, ihre Wirksamkeit."

„Demnach ergeben sich im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss Fristenregelungen, die nach wie vor Bestand haben. Ohne Vertreterversammlung, kein festgestellter Jahresabschluss“, erläutert der GWG-Chef. „Dies bringt Probleme in der Folge mit sich, zum Beispiel die Auszahlung der Auseinandersetzungsguthaben, die bis zum 30. Juni ausgezahlt sein müssen. Hierbei handelt es sich um Guthaben aus gekündigten oder verstorbenen Mitgliedschaftsverhältnissen per 31.12.2019.“

Doch nach dem Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie gebe es Sonderregelungen, die die Handlungsfähigkeit der GWG aufrechterhalten. Dieses Gesetz regelt laut der Mitteilung auch die Sonderkompetenz des Aufsichtsrates bezüglich der Feststellung des Jahresabschlusses. Hiervon mache die GWG in diesem Jahr Gebrauch, um auf dieser Grundlage ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen.

Die Vertreterversammlung bleibe weiterhin dafür zuständig, über die Verwendung des Jahresüberschusses/Bilanzgewinns oder die Deckung eines Jahresfehlbetrags/Bilanzverlustes, über die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie über die Auszahlung der Dividende zu entscheiden. Dies verschiebe sich nun alles in die zweite Jahreshälfte 2020.

„Damit sich die Vertreterversammlung über die ordnungsgemäßen Zahlen und Zusammenhänge informieren kann, geht ihr natürlich das gedruckte Exemplar des Lageberichtes und Geschäftsberichtes zeitnah zu“, so GWG-Vorstandskollegin Regine Wolters. „Das Jahresergebnis entspricht den Erwartungen und gibt keinen Anlass zur Sorge. Sowohl die gesetzlichen wie freiwilligen Verpflichtungen bis hin zur Dividendenzahlung sind gewährleistet. Das Geschäftsjahr 2019 war wieder ein gutes und erfolgreiches Jahr für die GWG!“

„Mit dieser Vorgehensweise erhält die GWG die Zuständigkeitskompetenz der Vertreterversammlung aufrecht. Die Vertreterversammlung ist das höchste Beschlussgremium unserer Genossenschaft„, so GWG-Vorstand Otto. “Es ist wichtig, auch in diesen besonderen Zeiten die Handlungsfähigkeit einerseits, aber auch die demokratisch verankerten Zuständigkeiten andererseits aufrecht zu erhalten. Die Vertreterversammlung bleibt verantwortlich für die grundlegenden Kernbeschlüsse unserer Genossenschaft."


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