Arbeit & Wirtschaft

Sozialverband Deutschland in Gifhorn gibt Tipps - Auch als Minijobber in die Rente einzahlen

Redaktion Veröffentlicht am 20.08.2020
Sozialverband Deutschland in Gifhorn gibt Tipps - Auch als Minijobber in die Rente einzahlen

„Wer trotz 450-Euro-Job in die Rentenkasse einzahlt, hat später einen höheren Rentenanspruch“, erklärt Christine Scholz aus dem SoVD-Beratungszentrum Gifhorn.

Foto: Pixabay (Symbolfoto)

Wer als Minijobber arbeitet, zahlt eigentlich auch in die gesetzliche Rente ein. Allerdings kann man sich davon befreien lassen und viele nutzen diese Möglichkeit. Das Problem: Dadurch entgehen ihnen zahlreiche Leistungen der Rentenversicherung, die später im Alter oder bei Krankheit wichtig werden könnten, erklärt der Sozialverband Deutschland (SoVD) Gifhorn in einer Pressemitteilung und rät deshalb allen Betroffenen, sich vorher gut und umfassend beraten zu lassen, ob sich eine Beitragszahlung nicht doch lohnen könnte.

In Deutschland sei die Zahl der Minijobber in den vergangenen Monaten wieder gestiegen. Viele von ihnen verzichten darauf, in die gesetzliche Rente einzuzahlen und sparen so monatlich bis zu 16,20 Euro. „Den meisten ist dabei gar nicht bewusst, dass das später massive Nachteile mit sich bringen kann“, erläutert Christine Scholz aus dem SoVD-Beratungszentrum Gifhorn. „Wer trotz 450-Euro-Job in die Rentenkasse einzahlt, hat später einen höheren Rentenanspruch.“ Das sei gerade für Minijobber besonders wichtig, da sie oft von Altersarmut betroffen seien.

„Mindestens genauso wichtig ist aber, dass sie sich mit der Zahlung die Rente bei Erwerbsminderung oder auch den Anspruch auf Reha-Leistungen sichern“, so Christine Scholz weiter. Das alles entfalle, wenn der Eigenbetrag nicht entrichtet wird. „Wer auf die 16,20 Euro im Monat verzichten kann, sollte unbedingt in die Rentenversicherung einzahlen. Die Vorteile überwiegen da ganz klar“, wird die Beraterin in der Mitteilung zitiert.

Wer sich unsicher ist, sollte sich auf alle Fälle gut beraten lassen, bevor er auf die Zahlung des Eigenanteils freiwillig verzichtet. Ratsuchende können sich dafür direkt an den SoVD in Gifhorn wenden. Termine für eine Beratung können Interessierte telefonisch oder per Mail vereinbaren.

SoVD-Beratungszentrum Gifhorn
Tel. 05371-3685
E-Mail: nfo@sovd-gifhorn.de


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