Engagement
Nach Corona-Abbruch: Reha unkompliziert neu beantragen - Gifhorns Sozialverband hilft beim Ausfüllen
Redaktion Veröffentlicht am 07.12.2020
Wer seine Reha jetzt nachholen möchte, kann die Leistungen über einen Kurzantrag der Deutschen Rentenversicherung neu beantragen – Gifhorns Sozialverband hilft dabei.
Foto: freepik.com (Symbolfoto)
Viele Betroffene konnten aufgrund der Corona-Pandemie ihre Reha-Maßnahmen nicht antreten oder mussten sie abbrechen. Mit einem vereinfachten Kurzantrag können diese nun erneut beantragt werden. Wer Unterstützung beim Ausfüllen benötigt oder Fragen hat, kann sich an den Sozialverband Deutschland (SoVD) in Gifhorn wenden, das teilte der Kreisverband in Gifhorn in einer Pressemitteilung mit.
Aufgrund der Pandemie haben viele Reha-Kliniken Neuaufnahmen ausgesetzt, außerdem konnten Patientinnen und Patienten die Maßnahme von sich aus abbrechen. Wer seine Reha jetzt nachholen möchte, könne die Leistungen über einen Kurzantrag der Deutschen Rentenversicherung neu beantragen. „Wichtig ist dabei, dass der Antrag nur für Einrichtungen der Rentenversicherung gilt. Wenn die Klinik zu einem anderen Träger gehört, sollte vorab geklärt werden, ob der Antrag auch akzeptiert wird oder wie stattdessen verfahren werden sollte“, rät Christine Scholz vom Beratungszentrum Gifhorn.
Der Kurzantrag gilt auch für Kinder- und Jugend-Rehabilitationen sowie für Eltern, die ihre Reha abbrechen mussten, um die Betreuung ihrer Kinder zum Beispiel aufgrund einer Corona bedingten Schul- oder Kitaschließung zu gewährleisten, heißt es in der Mitteilung.