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Erziehungszeiten werden bei der Rente automatisch der Mutter angerechnet - Gifhorns Sozialverband gibt Tipps für Väter

Redaktion Veröffentlicht am 23.10.2020
Erziehungszeiten werden bei der Rente automatisch der Mutter angerechnet - Gifhorns Sozialverband gibt Tipps für Väter

Wie auch Vätern die Elternzeit in der Rente angerechnet wird, erklärt der SoVD-Kreisverband Gifhorn.

Foto: Pixabay (Symbolbild)

Immer mehr Eltern nehmen sich für die Erziehung von Kindern in den ersten Lebensjahren gemeinsam Zeit. Doch solange nichts anderes vereinbart ist, werden die Erziehungszeiten bei der Rente automatisch der Mutter angerechnet, informiert Berko Härtel, Pressereferent des SoVD-Kreisverbandes Gifhorn. Dabei könne die Zuordnung zum Vater durchaus sinnvoll sein. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Gifhorn erklärt, wie die Mütterrente für Väter funktioniert.

„Grundsätzlich ist die Mütterrente für Väter noch immer ein Sonderfall“, wird Christine Scholz aus dem SoVD-Beratungszentrum Gifhorn in der Pressemitteilung zitiert. „Haben beide Eltern ein Kind gemeinsam erzogen, werden die Erziehungszeiten normalerweise der Mutter zugeordnet.“

Durch eine gemeinsame Erklärung beider Elternteile gegenüber der Deutschen Rentenversicherung könne der Anspruch aber abweichend auf den Vater übertragen werden. „Dies kann zum Beispiel zum Ausgleich von Rentenlücken während einer Elternzeit sinnvoll sein“, wird Christine Scholz zitiert. „Der Haken dabei: Eine solche Erklärung kann nur für die Zukunft abgegeben werden und gilt maximal zwei Monate rückwirkend.“ Wer die rechtzeitige Abgabe der Erklärung verpasse, habe also unter Umständen das Nachsehen. Um den Anspruch dennoch für einen länger zurückliegenden Zeitraum einfordern zu können, müsse der Vater nachweisen, dass er den überwiegenden Teil der Erziehungsarbeit geleistet habe. „Dafür spricht zum Beispiel, wenn er arbeitslos war oder bei freier Zeiteinteilung studiert hat, während die Mutter gearbeitet hat“, erläutert Christine Scholz in der Pressebenachrichtigung.

Wer wissen möchte, ob die Zuordnung zum Vater im Einzelfall möglich sei und sich insgesamt wirtschaftlich lohnt, könne sich an den SoVD in Gifhorn wenden. Die Beraterinnen und Berater prüfen laut der Mitteilung die Unterlagen der Ratsuchenden und beantworten generell alle Fragen rund um das Thema Rente. Termine können per Telefon oder Email vereinbart werden.

SoVD in Gifhorn
Tel. 05371-3685
E-Mail: info@sovd-gifhorn.de


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