Engagement (Anzeige)

Wenn das Zuhause kein sicherer Ort ist: Die Beratungs- und Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt hilft in der Not

Redaktion Veröffentlicht am 01.04.2026
Wenn das Zuhause kein sicherer Ort ist: Die Beratungs- und Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt hilft in der Not

Häusliche Gewalt kann viele Formen annehmen. Der Caritasverband Gifhorn steht in solchen Fällen mit Rat und Tat zur Seite.

Foto: Katrine Larsen Moesbaek

Wenn Angst, Beschimpfungen oder Gewalt zu Hause zum Alltag gehören, können die eigenen vier Wände vom Safespace zur Hölle werden. Viele Betroffene wissen dann nicht, an wen sie sich wenden können. Häusliche Gewalt hat viele Ausprägungen: Sie kann körperlich, psychisch, sexuell, digital oder wirtschaftlich sein und in Partnerschaften, in der Familie oder durch ehemalige Partnerinnen und Partner stattfinden.

Die Beratungs- und Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt (BIss) des Gifhorner Caritasverbands ist genau für diese Fälle da, ihr Sitz liegt im Steinweg 4 in Gifhorn. „Wir hören zu, nehmen die Berichte ernst und unterstützen alle volljährigen Personen, die betroffen sind, sich Sorgen um jemanden machen oder bei Fachkräften Rat suchen“, erklärt Kaja Reiche aus dem BIss-Team.

Die Beratung ist vertraulich, kostenfrei und auf Wunsch anonym. Gespräche sind persönlich oder telefonisch möglich. „Gemeinsam schauen wir, was helfen kann, informieren über Schutzmöglichkeiten nach dem Gewaltschutzgesetz, erstellen einen persönlichen Sicherheitsplan oder vermitteln an weitere Hilfsangebote“, fasst Kaja Reiche zusammen. Und bei sprachlichen Barrieren organisiert die BIss einen Dolmetscherdienst.

Manche Betroffene merken gar nicht, wenn Grenzen übertreten werden. Deswegen weist das Team darauf hin, was alles unter häusliche Gewalt gefasst werden kann: Der (Ex-)Lebenspartner beleidigt und macht die betroffene Person bei Freunden oder Familienmitgliedern schlecht, sperrt sie ein, droht damit, Kinder, Verwandte, Freundinnen, Freunde, Haustiere oder sich selbst zu verletzen, schlägt, stößt, schubst oder beißt die betroffene Person oder verfolgt, belästigt und terrorisiert sie.

Außerdem gibt es das Gewaltschutzgesetz. Das stärkt die Rechte der Opfer von Gewalt. „Auf den Antrag hin kann ein Gericht den Gewalttäter für sechs Monate aus der gemeinsamen Wohnung weisen, auch wenn er der Mieter oder Eigentümer ist“, weiß Kaja Reiche. Ebenfalls verboten werden kann die Kontaktaufnahme über Anrufe, Briefe, E-Mails oder SMS. Sie hält fest: „Niemand bleibt mit seinen Problemen allein.“

Beratungs- und Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt (BIss)
Steinweg 4, 38518 Gifhorn
Tel. 05371-9451384
Telefonische Sprechzeiten:
Mo. & Do. 13 bis 15 Uhr
sowie nach Vereinbarung
biss@caritas-gifhorn.de
biss-gifhorn.de


Coole Leute gesucht – wir stellen ein!

Informiere Dich über Jobs in unserem Medienhaus! Wir sind auf der Suche nach tollen Menschen, die bei uns einsteigen möchten.

Mehr erfahren