Mobilität

Was gilt in unserer Fußgängerzone? Gifhorns Radverkehrsbeauftragter Oliver Bley erklärt die Regeln der Fahr-Geh-Meinschaft im Video

Redaktion Veröffentlicht am 27.08.2021
Was gilt in unserer Fußgängerzone? Gifhorns Radverkehrsbeauftragter Oliver Bley erklärt die Regeln der Fahr-Geh-Meinschaft im Video

Gifhorns Radverkehrsbeauftragter Oliver Bley erklärt im Video, welche Verkehrsregeln in unserer Fußgängerzone gelten.

Foto: Çağla Canıdar

Schon immer durfte in unserer Fußgängerzone geradelt werden: montags bis samtags bis 11 Uhr vormittags sowie abends ab 18 Uhr – und sonntags sowieso. Deshalb ging die Stadt Gifhorn im Juni aufs Ganze und wagte den sechsmonatigen Probelauf – oder eher Probefahrt. Knapp drei Monate darf nun in der Fußgängerzone der Innenstadt ganztägig geradelt werden. Das sorgte für Unmut bei einigen Gifhornerinnen und Gifhornern.

Darum schwingt sich Gifhorns Radverkehrsbeauftragter Oliver Bley auf seinen Drahtesel und zeigt im Video: Die Fahrradfreigabe ist selbstverständlich kein Freifahrtschein für Donuts, Wheelies und Kurzstreckenrennen durch unsere Innenstadt. Vielmehr klappt die Fahr-Geh-Meinschaft, wenn alle aufeinander achten und Rücksicht nehmen.

Denn in unserer Fuzo gilt weiterhin Schrittgeschwindigkeit, Fußgängerinnen und Fußgänger haben immer Vorrang und motorisiertes Fahren ist weiterhin nicht erlaubt – das gilt auch für E-Bikes.

Worauf es genau ankommt, erklärt Oliver Bley im Video.

Oliver Bley
Radverkehrsbeauftragter der Stadt Gifhorn
Tel. 05371-88233
E-Mail: oliver.bley@stadt-gifhorn.de


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