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Versprochen, wir checken jetzt alle Schlammgruben! Gifhorns Kreisrätin Ute Spieler verweist auf Sorgen von Bürgerinnen und Bürgern

Marieke Eichner Veröffentlicht am 03.06.2021
Versprochen, wir checken jetzt alle Schlammgruben! Gifhorns Kreisrätin Ute Spieler verweist auf Sorgen von Bürgerinnen und Bürgern

Ute Spieler ist als Kreisrätin auch für den Fachbereich Umwelt in Gifhorns Kreisverwaltung zuständig. Ihr Amt trat sie am 1. Dezember an, kurz danach wurde die Untersuchung aller Schlammgruben verkündet.

Foto: Çağla Canıdar

Zuletzt wurde die Zeit recht knapp: Jahrelang hatte Gifhorns Kreisverwaltung eine Untersuchung aller 52 Bohrschlammgruben im Landkreis, die gesundheitsgefährdende Altlasten enthalten könnten, nicht für nötig gehalten – Ende Juni dieses Jahres wäre die Frist abgelaufen, bis zu der die Kosten für jene Untersuchungen noch zum größten Teil von der Erdöl-Industrie getragen werden. Warum die Kreisverwaltung sich das beinahe entgehen lassen wollte, blieb bis zuletzt unklar. Doch nach umfangreichen Recherchen der KURT-Redaktion und einer Online-Petition, die von etlichen Bürgerinnen und Bürgern unterzeichnet wurde, kam die Kehrtwende: Die Kreisverwaltung kündigte an, alle 52 Altlasten-Verdachtsfälle zu untersuchen. Knapp eine Million Euro soll‘s kosten. KURT-Mitarbeiterin Marieke Eichner fragte kurz vor Antragsschluss nach dem aktuellen Stand. Kreisrätin Ute Spieler hat per E-Mail geantwortet.

Wie viele der bekannten 52 Schlammgruben im Landkreis Gifhorn werden im Rahmen des Vergleichsvertrags zwischen dem Land Niedersachsen und der Erdöl- und Erdgas-Industrie untersucht und gegebenenfalls gesundheitlich unschädlich gemacht?

Von 52 Bohrschlammgruben wurden 2 bereits im Rahmen von Bauleitplanung durch die jeweilige Gemeinde untersucht. 6 Bohrschlammgruben wurden beziehungsweise werden derzeit im Rahmen des Förderprogramms des Landes Niedersachsen untersucht. Auch wenn die bisherigen Ergebnisse der Untersuchungen der ersten Bohrschlammgruben keine Werte ergeben haben, die eine Gefährdung für Menschen oder das Grundwasser aufzeigen, stellen wir weiter Unsicherheit in der Bevölkerung fest. Es ist der Kreisverwaltung ein wichtiges Anliegen, dennoch vorliegende Befürchtungen der Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Gifhorn ernst zu nehmen und dafür zu sorgen, dass sie sicher sein können, hier in einer Umgebung zu leben und arbeiten zu können, die keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit hat. Deshalb sollen auch die weiteren 44 Bohrschlammgruben untersucht werden. Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen für 2021 sowie für die Jahre 2022 und 2023 bereit. Aktuell werden die Anträge auf Förderung der Untersuchungen für die restlichen 44 Bohrschlammgruben erarbeitet und fristgemäß gestellt. Somit werden zukünftig für alle 52 Bohrschlammgruben Untersuchungen vorliegen.

Wird nach weiteren Schlammgruben im Landkreis Gifhorn gesucht?

Im Vorfeld des Vergleichsvertrags des Landes Niedersachsen mit den Unternehmen der Erdgas- und Erdöl-Industrie hat auch die untere Bodenschutzbehörde maßgeblich an der historischen Recherche und dem Abgleich von bekannten und vermuteten Bohrschlammgruben mitgewirkt, so dass von hier aus kein Anlass für eine Suche nach weiteren Bohrschlammgruben besteht.

Wurden die Verwaltungen der Gebietseinheiten, in denen Altlasten-Verdachtsfälle liegen, über jene und die Möglichkeit der Untersuchung und Sanierung durch den Vergleichsvertrag informiert? Wie wurden die Mitgliedskommunen des Landkreises Gifhorn in den Antragsprozess eingebunden?

Der Landkreis ist als untere Bodenschutzbehörde für die Untersuchung der Schlammgruben zuständig. In diesem Rahmen hat er zunächst eine historische Recherche als ersten Schritt der Untersuchungen beauftragt, um eine fachliche Priorisierung der Bohrschlammgruben zu bekommen. Dieses Vorgehen war öffentlich und wurde durch den Kreistag beschlossen. Soweit kreisangehörige Städte und Gemeinden Fragen zu Bohrschlammgruben haben oder Auskünfte wünschen, werden diese durch die untere Bodenschutzbehörde beantwortet.

Laut eines Sachstandsberichts vom August 2018 sah sich der Landkreis Gifhorn zunächst nur für 12 der insgesamt 52 Schlammgruben im Landkreis Gifhorn zuständig, die übrigen 40 lägen in der Verantwortlichkeit des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG), hieß es damals. Das LBEG hingegen sprach nur von zwei Schlammgruben, für die es verantwortlich sei. Wie wurden die Zuständigkeiten geklärt?

Bohrschlammgruben gehören grundsätzlich in den Rechtsbereich des Bergrechts. Zuständige Genehmigungs- und Überwachungsbehörde für Anlagen nach dem Bergrecht ist das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG).

Wenn allerdings Anlagen nach Stilllegung aus dem Bergrecht entlassen sind, geht die Zuständigkeit auf den Landkreis Gifhorn als untere Bodenschutzbehörde über. Aufgrund von Einzelfallrecherche konnte der aktenkundliche Nachweis der Entlassung aus der Bergaufsicht für 12 Standorte von Bohrschlammgruben erbracht werden. Die Zuständigkeit für diese 12 Gruben wurde daher vom Landkreis übernommen.

Warum wurden zunächst nur 6 der 52 bekannten Schlammgruben im Landkreis Gifhorn untersucht?

Die unteren Bodenschutzbehörden waren aufgefordert worden, Prioritäten bei der Antragstellung zu berücksichtigen. Die Nähe zu vorhandener oder geplanter Wohnbebauung oder anderen sensiblen Nutzungen sowie der Trinkwasserschutz waren dabei wichtige Kriterien für den Landkreis Gifhorn.

Für das Land Niedersachsen mit rund 500 gelisteten Bohrschlammgruben stehen 5 Millionen Euro Fördermittel zur Verfügung. Bei einem Kostenansatz von rund 20.000 bis 30.000 Euro für die Untersuchungen einer Bohrschlammgrube mit den Phasen I und II würde diese Fördersumme landesweit nicht für eine Untersuchung aller Bohrschlammgruben ausreichen; erforderlich wären 10 bis 12 Millionen Euro oder mehr. Angesichts der im Verhältnis zur Gesamtzahl der Bohrschlammgruben in Niedersachsen begrenzten zur Verfügung stehenden Fördermittel war deshalb landesseitig bereits 2018 ein Scoring-Modell zur Priorisierung der Förderanträge eingeführt worden. Danach wurden Landkreise, in denen bereits Untersuchungen gefördert wurden, deutlich nachrangig bewertet. Voraussetzung für weitere Förderanträge war außerdem, dass Erkenntnisse aus den bereits durchgeführten Untersuchungen in die weiteren Förderanträge einzufließen haben.

In welchem Untersuchungsabschnitt befinden sich die 6 zunächst untersuchten Schlammgruben? Welche Ergebnisse zeigen die Untersuchungen?

Für vier Bohrschlammgruben sind die Untersuchungen der Phasen I und II abgeschlossen, für zwei Gruben ist Phase I abgeschlossen und Phase II noch in der Durchführung.

Mit welcher Summe der Untersuchungskosten rechnet die Gifhorner Kreisverwaltung? Wie hoch ist der Anteil an den Gesamtkosten, den die Erdöl- und Erdgas-Industrie trägt?

Insgesamt stellt der Landkreis Gifhorn neben den eigenen Personalressourcen eine knappe Million Euro für die bisherigen und zukünftigen Untersuchungen der Bohrschlammgruben zur Verfügung. Diese nicht unerhebliche Vorleistung möchte der Landkreis erbringen, um die nach jetzigem Kenntnisstand zwar unberechtigten, aber bei den Bürgerinnen und Bürgern doch teilweise erkennbaren Befürchtungen über mögliche Gefährdungen auszuräumen. Bei einer entsprechenden Aufnahme in das Förderprogramm werden 80 Prozent der förderfähigen Kosten für die Durchführung der Untersuchungen der Phasen I und II erstattet.

Wann werden alle Untersuchungsergebnisse detailliert der Öffentlichkeit zugänglich gemacht?

Eine Berichterstattung wird im Rahmen der Sitzungen des Umweltausschusses bereits jetzt vorgenommen. Da das Förderprogramm noch bis 2023 läuft, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussage zur abschließenden Berichterstattung getroffen werden.


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