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Sexualisierte Gewalt an Kindern ist mehr als ein Vergehen! Ein neuer Gesetzentwurf macht Hoffnung – doch es muss noch mehr getan werden

Christine Cordes Veröffentlicht am 01.12.2020
Sexualisierte Gewalt an Kindern ist mehr als ein Vergehen! Ein neuer Gesetzentwurf macht Hoffnung – doch es muss noch mehr getan werden

Von Missbrauch betroffene Kinder müssen gehört werden. Im Schnitt benötigen sie sieben Anläufe, bis ihnen geglaubt wird.

Foto: Adobe Stock

Endlich soll mit dem Gesetzentwurf von Justizministerin Christine Lambrecht sexualisierte Gewalt gegen Kinder „ohne Wenn und Aber als Verbrechen“ und nicht mehr als Vergehen eingestuft werden, so die Ministerin. Der Gesetzentwurf „Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder“ zielt auf Abschreckung durch härtere Strafen, effektivere Strafverfolgung und Verbesserungen bei der Prävention.

Sexualisierte Gewalt gegen Kinder ist eine gezielt geplante Tat. Täter/innen üben großen Druck auf die Kinder aus, um ihre Tat(en) zu verheimlichen und handeln hochkriminell. Die grässlichen Taten werden im Internet an eine rapide steigende Zahl von Konsumenten verkauft und mit ihnen getauscht. Die Konsumenten sind ebenso kriminell – denn es gibt keinen harmlosen Konsum. Es geht um reale sexualisierte Gewalt an Kindern vor laufender Kamera!

Härtere Strafen sind das richtige Signal und längst überfällig, jedoch nicht ausreichend. Denn die Höhe der Strafe bringt aus Kindersicht zunächst mal nichts. Das betroffene Kind benötigt schnelle Hilfe – es muss sich sicher fühlen und bestärkt werden. Und es bleibt fraglich, ob die höheren Strafen mögliche Täter/innen abschrecken.

Im neuen Gesetz sollen Telekommunikationsüberwachungen, Online-Durchsuchungen und Verkehrsdatenerhebungen bei Erwerb, Besitz und Herstellung von sogenannter „Kinderpornografie“ möglich sein, um eine hohe Aufklärungsquote zu erzielen. Juristische Prävention greift unter anderem durch verlängerte Eintragungsfristen ins erweiterte Führungszeugnis. All dies ist eine überfällige Verbesserung. Damit dies greifen kann, müssen allerdings Anzeigen erstattet und Strafverfahren abgeschlossen werden.

Die MiKADO-Studie (Missbrauch von Kindern – Aetiologie, Dunkelfeld, Opfer) von 2015, bei der 28.000 Erwachsene und mehr als 2000 Kinder und Jugendliche befragt wurden, macht deutlich, dass kaum Fälle bekannt werden: „Nur ein Drittel der Missbrauchserfahrungen wurde mitgeteilt, gerade mal 1 Prozent wird Ermittlungsbehörden oder Jugendämtern bekannt.“ Was muss getan werden, damit Täter/innen zur Rechenschaft gezogen werden, damit Betroffene Anzeige erstatten? Dies kann nur durch kindgerechte Justiz erreicht werden. Und dies schafft der Gesetzentwurf leider nicht.

Zuerst muss ein betroffenes Kind gehört werden, denn Kinder benötigen im Schnitt 7 Anläufe (!), bis ihnen geglaubt wird. Gerade bei traumatischen Erlebnissen sind schnelle und qualitative Hilfen entscheidend, um einer Traumatisierung entgegenzuwirken. Betroffene Kinder müssen stabilisiert und über therapeutische und rechtliche Möglichkeiten aufgeklärt werden.

Die Fachstellen zur Beratung von sexualisierter Gewalt wie Dialog e.V. in Gifhorn bieten notwendige Hilfen. Die Entscheidung über eine Anzeigenerstattung wird auch nach diesem Gesetzentwurf weiterhin durch die Verfahrenswege der Justiz erschwert, weil die Verfahrensdauer sowie die Befragungen belastend und retraumatisierend sein können. Eltern werden zum Beispiel aufgefordert, ihrem Kind eine Therapie bis zur Aussage für das Strafverfahren vorzuenthalten, damit die Aussage unverfälscht bleibt.

Diese Glaubhaftigkeitsgutachten stellen bei den gerichtlichen Verfahren ein großes Problem dar und sind leider nicht im Reformpaket diskutiert. Dabei trägt psychotherapeutische und fachspezifische Hilfe zur Stabilisierung der Betroffenen bei und ist oft notwendig, um überhaupt Anzeige erstatten zu können. Kindern muss klar gemacht werden: Du trägst keine Schuld! Deswegen sollten Hilfen nicht per se negativ bezüglich der Glaubhaftigkeit bewertet werden. Immerhin gibt das Beschleunigungsgebot sowie verpflichtende Fortbildungen für Richter und Staatsanwälte im Umgang mit Kindern als Zeugen im Gesetzpaket Hoffnung, dass die Befragungen etwas kindgerechter werden.

Der Gesetzentwurf ist also ein gutes Zeichen und macht Hoffnung! Um jedoch einen möglichst hohen Erfolg zu erzielen, benötigt Kinderschutz Rückhalt durch: mehr Personal, mehr Aufklärungs- und Präventionsarbeit in Kitas, Schulen und Vereinen sowie mehr Geld – und im Grundgesetz verankerte Kinderrechte!

Christine Cordes, Pädagogin M.A., ist angestellt bei der Egon-Gmyrek-Stiftung in Gifhorn.


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