Recht & Verbraucher

Hier gibt‘s kostenfreie Schuldnerberatung: Die AWO behält für ihre Klienten den Überblick bei Bürokratie und Rechtslage

Redaktion Veröffentlicht am 25.02.2021
Hier gibt‘s kostenfreie Schuldnerberatung: Die AWO behält für ihre Klienten den Überblick bei Bürokratie und Rechtslage

Karin Schofer vom AWO-Kreisverband Gifhorn hilft mit Rat und Tat bei Überschuldung und Privatinsolvenz.

Foto: Çağla Canıdar

Seit 1971 ist die Arbeiterwohlfahrt, kurz AWO, in Gifhorn mit vielzähligen Angeboten vertreten. Sie reichen von Schuldner- und Insolvenzberatung über die Prävention der Schuldnerberatung und die Selbsthilfekontaktstelle bis hin zur Vermittlung von Mutter-/Vater-Kind-Kuren und der Sozialberatung. Die AWO behält dabei für ihre Klienten den Überblick bei unübersichtlicher Bürokratie und Rechtlage.

Die AWO bietet kostenfreie Beratungen für Verschuldete an. „Nach einer umfassenden Haushalts- und Budgetanalyse entwickeln wir individuelle Handlungsstrategien“, erklärt Karin Schofer von der AWO-Schuldnerberatung. „Dabei ist unser Minimalziel immer die Existenzsicherung, das Optimalziel ist eine Schuldenregulierung.“ Die AWO geht auf die verschiedenen Möglichkeiten der Ratsuchenden ein und betrachtet Probleme individuell.

Neben Gesprächen mit den Ratsuchenden führt der AWO-Kreisverband auch Verhandlungen mit deren Gläubigern, immer mit dem Ziel der Entschuldung. Im Rahmen der Insolvenzordnung erarbeiten sie außergerichtliche Einigungsversuche. Scheitern diese, können Schuldnerinnen und Schuldner beim Insolvenzgericht einen Insolvenzantrag stellen und ein gerichtliches Verfahren zur Schuldenregulierung einleiten. Auch dabei steht die AWO ihren Klientinnen und Klienten kenntnisreich zur Seite.

Neuigkeiten gibt es zu der Gesetzeslage der Restschuldbefreiung: Zum 1. Januar ist die Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens von sechs auf drei Jahre in Kraft getreten. Sie gilt auch rückwirkend für alle Insolvenzverfahren, die ab 1. Oktober 2020 beantragt wurden. Für Insolvenzverfahren, die im Zeitraum vom 17. Dezember 2019 bis einschließlich 30. September 2020 beantragt wurden, wird die Verfahrenslaufzeit monatsweise verkürzt.

Weitere wesentliche Änderungen des Verfahrens betreffen die Pflichten der Schuldnerinnen und Schuldner im Verfahren sowie eine Verschärfung von Versagensgründen für die Restschuldbefreiung, wenn nach Insolvenzeröffnung grob fahrlässig neue Verbindlichkeiten begründet werden.

„Das Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens ist für Schuldnerinnen und Schuldner von großer praktischer Bedeutung“, weiß Karin Schofer. „Es ermöglicht einen schnelleren Re-Start mit wirtschaftlichem Neuanfang und gesellschaftlicher Teilhabe als bisher.“

Aufgrund der aktuellen Situation setzt die AWO auf Beratung via Telefon und E-Mail.

AWO-Kreisverband Gifhorn
Schuldnerberatung
Bergstraße 35, Gifhorn
Tel. 05371-5947810
E-Mail: schuldnerberatung@awo-gf.de


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