Stadtgespräch

GWG-Chef Andreas Otto kontert - Mietpreisbremse schaffe in Gifhorn keine einzige neue Wohnung

Redaktion Veröffentlicht am 05.08.2020
GWG-Chef Andreas Otto kontert - Mietpreisbremse schaffe in Gifhorn keine einzige neue Wohnung

Die Mietpreisbremse hat seit ihrer Einführung die Engpässe beim bezahlbaren Wohnen nicht beheben können, erklärt GWG-Chef Andreas Otto.

Foto: Gifhorner Wohnungsbau-Genossenschaft

Die niedersächsische Landesregierung plant, die Mietpreisbremse auch auf Gifhorn auszudehnen – das teilte Landesbauminister Olaf Lies gestern in einer Presseerklärung mit. Dagegen stellt sich nun die Gifhorner Wohnungsbau-Genossenschaft (GWG). Geschäftsführer Andreas Otto sieht in der Mietpreisbremse keinerlei Sinn.

Die derzeit in einigen Städten in Niedersachsen geltende Mietpreisbremse ist nach einer Entscheidung des Landgerichtes Hannover aus formalen Gründen nicht wirksam, heißt es dazu in einer Presseerklärung der GWG. Die niedersächsische Landesregierung reformiert nun die entsprechende Verordnung, die im Dezember 2016 in Kraft trat. Künftig wird die Mietpreisbremse demnach in Buchholz, Buxtehude, Leer, Vechta und Wolfsburg nicht mehr angewendet. Stattdessen sollen Gifhorn und Laatzen neu hinzukommen. Bereits in sechs Wochen soll die neue Verordnung gelten.

„Aus Sicht unserer Genossenschaft können wir unverändert feststellen, dass uns diese Regelung nicht maßgeblich treffen wird“, wird GWG-Vorstand Otto in der Mitteilung zitiert. „Unsere Mieten liegen mit durchschnittlich 5,23 Euro unter den ortsüblichen Vergleichsmieten für Bestandsmieten zwischen 6 und 13 Euro für Wohnungen von unter 40 bis über 80 Quadratmetern.“ In der Neuvermietung lägen die Nettokaltmieten laut Grundstücksmarktbericht 2020 sogar zwischen 7 und 13 Euro. „Gravierende Mieterhöhungen zu Lasten der Nutzungsberichtigten unserer Genossenschaft kommen bei uns nicht vor“, so Andreas Otto. „Gleichwohl lehnen wir als GWG eine staatliche Regulierung von Mietpreisen grundsätzlich ab. Die Mietpreisbremse, die künftig noch in 16 niedersächsischen Städten und Gemeinden gelten soll, hat seit ihrer Einführung die Engpässe beim bezahlbaren Wohnen nicht beheben können. Diese Maßnahme schafft keine einzige neue Wohnung.“

Die starke Nachfrage nach Wohnraum habe sich gerade im vergangenen Jahr beruhigt, erklärt der GWG-Vorstand. „Wir nehmen das auch für das aktuelle Geschäftsjahr wahr.“ Was in Gifhorn fehle, sei preiswerter Sozialwohnungsneubau. Hier bleibe nach wir vor ein Nachfrageüberhang bestehen. Das bestätige auch der “Grundstücksmarktbericht 2020 Braunschweig – Wolfsburg”.

Wenn jetzt noch die Änderung des Niedersächsischen Wohnraumförderungsgesetzes (NWOFG) greife, nach dem die Belegung von Sozialwohnungen zukünftig in die Zuständigkeit der Kommunen fallen soll, wäre diese Änderung für die Erstellung von Sozialwohnungen für viele Unternehmen kontraproduktiv, so der GWG-Chef abschließend.


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