Mobilität

E-Scooter zum Ausleihen gibt's jetzt auch in Gifhorn

Redaktion Veröffentlicht am 02.07.2021
E-Scooter zum Ausleihen gibt's jetzt auch in Gifhorn

Ab sofort kann man sich in Gifhorn E-Scooter buchen.

Foto: Çağla Canıdar

Mit dem E-Scooter schnell von A nach B rollen – das ist ab dem heutigen Freitag, 2. Juli, erstmals auch in Gifhorn möglich – das teilt die Stadtverwaltung in einer Pressemitteilung mit. Der E-Scooter-Sharing-Dienst Bolt stationiert seine mintgrünen E-Scooter nach Braunschweig und Wolfsburg jetzt auch in Gifhorn.

Das Gebiet, in dem die E-Scooter gefahren werden dürfen, umfasse einen Großteil des Stadtgebietes sowie die Bahnhöfe Gifhorn und Gifhorn Stadt. „Ein E-Scooter-Verleih passt sehr gut zu den Zielen einer zukunftsorientierten Mobilität, die sich Gifhorn mit dem Leitbild Mobilität gesetzt hat“, wird Bürgermeister Matthias Nerlich in der Mitteilung zitiert. „Mikromobilitätslösungen wie die E-Scooter haben das Potenzial, auf kurzen Distanzen das Auto zu ersetzen und können den öffentlichen Nahverkehr auf der ersten und letzten Miele ergänzen. Deshalb freuen wir uns, dass das Angebot nun an beiden Gifhorner Bahnhöfen zur Verfügung steht.“

Insgesamt sei ein Angebot von 100 Fahrzeugen nutzbar. „Alle dicht besiedelten Gebiete mit geringer Entfernung zur Innenstadt und zu den Bahnhöfen sind damit abgedeckt“, sagt Oliver Bley, Verkehrsplaner der Stadt.

Wer mit dem E-Scooter unterwegs ist, muss jedoch einige Regeln beachten, damit das Miteinander der verschiedenen Verkehrsmittel auch möglichst konfliktfrei funktioniert. Den gesetzlichen Rahmen für die Nutzung der E-Scooter bilden die Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie die so genannte Elektrokleinstfahrzeugverordnung (eKFV). Wichtig zu wissen: E-Scooter dürfen nur auf eigenen Radverkehrsflächen fahren, also Radwegen oder Radfahrstreifen. Sind diese nicht vorhanden, müsse die Fahrbahn genutzt werden. Gehwege seien für E-Scooter tabu, auch die, die für den Radverkehr freigegeben sind.

Diese Einschränkung gelte auch für die Fußgängerzone, die gerade probeweise für den Radverkehr geöffnet wurde. „Trotz der Freigabe für den Radverkehr ist das Fahren mit E-Scootern verboten. Es ist uns ganz wichtig, darauf noch einmal besonders hinzuweisen“, sagt Matthias Nerlich. Stadtverwaltung und Betreiber haben sich außerdem darauf festgelegt, dass in der Fußgängerzone keine E-Scooter abgestellt werden dürfen, heißt es in der Mitteilung. Parkverbotszonen gibt es außerdem rund um den Schlosssee und in anderen Grünflächen. Diese Zonen seien auch in der Buchungs-App hinterlegt.

Für Hinweise zu den E-Scootern von Bolt, zum Beispiel bei Problemen in den betrieblichen Abläufen, stehe der Anbieter unter folgenden Kontaktdaten zur Verfügung: Tel. 030 – 568 373 989, E-Mail: rentals-germany@bolt.eu.


Coole Leute gesucht – wir stellen ein!

Informiere Dich über Jobs in unserem Medienhaus! Wir sind auf der Suche nach tollen Menschen, die bei uns einsteigen möchten.

Mehr erfahren