Justiz

Besäufnis mit 70 Gästen in der Samtgemeinde Meinersen - Richter kommt Kneipenwirt entgegen und drittelt Geldbuße auf 1500 Euro

Redaktion Veröffentlicht am 26.11.2020
Besäufnis mit 70 Gästen in der Samtgemeinde Meinersen - Richter kommt Kneipenwirt entgegen und drittelt Geldbuße auf 1500 Euro

Prost Mahlzeit!

Foto: Tembela Bohle/Pexels (Symbolfoto)

1500 Euro Geldbuße soll ein Kneipenwirt aus der Samtgemeinde Meinersen zahlen, weil er sich nicht an die Corona-Auflagen hielt. Eigentlich waren es sogar 4500 Euro, die er abdrücken sollte – doch das Gifhorner Amtsgericht drittelte das verhängte Ordnungsgeld in einer Verhandlung am gestrigen Mittwoch. So berichtet es die Gifhorner Rundschau.

70 Gäste hatten demnach am 14. Juni in der Kneipe bis in die frühen Morgenstunden enthemmt gefeiert. Aufgeflogen sei das Besäufnis, weil die Meinerser Polizei eine Schlägerei unter mehreren Beteiligten schlichten musste. Die Beamten ließen das Lokal räumen, der Strafrichter nannte die Feier nun den kreisweit wohl schlimmsten Corona-Verstoß.

Obwohl das verhängte Ordnungsgeld in Höhe von 4500 Euro rechtmäßig gewesen sei, wich der Richter nach Angaben der Gifhorner Rundschau in seinem Urteil davon ab – aus sozialen Gründen. Der Wirt selbst hatte demnach geklagt, er sei gesundheitlich angeschlagen und stehe wegen der Pandemie vor dem finanziellen Ruin. Den Verstoß – also die Feier selbst – konnte er nicht abstreiten.

Die Party nannte der Richter laut der Gifhorner Rundschau „vollkommen inakzeptabel – solch ein Besäufnis kann man den Leuten nicht erklären, wenn gleichzeitig Beerdigungen ohne Trauergesellschaft stattfinden müssen“. Es sei pures Glück, dass die Feier nicht zu einem Superspreader-Event geworden sei.

„Der Laden war voll“, bestätigten zwei Polizisten laut des Zeitungsberichts als Zeugen. Und weiter: „Es gab keine Masken. Von einem Hygienekonzept war nichts zu sehen.“

Zerknirscht und wortkarg habe der Kneipier laut der Gifhorner Rundschau auf die Vorhaltungen des Richters reagiert. Er stehe vor dem Ende, lebe von „Wechselgeld“, hoffe auf die staatliche Novemberhilfe. Ob die Kneipe jemals wieder öffnen werde, sei fraglich. „Es ist nichts mehr da.“

Das habe der Richter zugebilligt: „Ja sie sind intensiv von der Krise betroffen. Da darf der Staat nicht gewalttätig strafen.“ Dennoch sei das kein Freibrief für den Wirt: „Es ist klipp und klar gesagt, was geht und was nicht.“

Weil am 30. Oktober der nächste massive Corona-Verstoß dokumentiert worden sei, „kommt möglicherweise noch mal was auf Sie zu“, teilte der Richter dem Wirt mit. Auf nochmalige Nachsicht könne der Mann nicht hoffen, „dafür ist die Situation zu ernst“.

Auch mehrere rücksichtslos feiernde Gäste werden sich laut Zeitungsbericht noch vor Gericht zu verantworten haben.


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