Feiertag

Keine Bollerwagentour zum Vatertag - Vollständiges Alkohol- und Glasflaschenverbot auf Gifhorns Schlosswiesen und am Tankumsee

Redaktion Veröffentlicht am 18.05.2020
Keine Bollerwagentour zum Vatertag - Vollständiges Alkohol- und Glasflaschenverbot auf Gifhorns Schlosswiesen und am Tankumsee

Keine Party auf Gifhorns Schlosswiesen an Vatertag – auf den Flächen herrscht dieses Jahr auch Alkoholverbot.

Foto: Cagla Canidar (Archiv)

Die Bürgerinnen und Bürger in Gifhorn werden in diesem Jahr darum gebeten, auf den Schlosswiesen sowie rund um den Tankumsee zum sogenannten Vatertag das gesamte Gebiet ausschließlich für Spaziergänge zu nutzen – das teilte die Stadt und Polizei Gifhorn mit. Auch wenn die Infektionszahlen derzeit niedrig sind, sei es besonders wichtig, dass alle Bürger eigenverantwortlich dafür Sorge tragen, dass dies so bleibt. Die üblichen Bollerwagentouren sind in diesem Jahr nicht möglich, heißt es in der Mitteilung. Um eine friedliche Atmosphäre gewährleisten zu können und um Alkoholexzessen sowie körperlichen Auseinandersetzungen vorzubeugen, setzen die jeweiligen Verantwortlichen bei der Stadt- und Kreisverwaltung, der Polizei sowie dem Aller-Ohre-Verband auf ein seit Jahren bewährtes Konzept und dessen Erweiterung um die neuen Bedingungen zur Vermeidung der Ausbreitung des Corona-Virus.

Für die Veranstaltungsbereiche der Schlosswiesen und des Tankumsees gelten wie in den Vorjahren auch ein absolutes Glasflaschenverbot. Zusätzlich sei in diesem Jahr das Mitführen von alkoholischen Getränken jeder Art und deren Verzehr auf den Flächen rund um den Schlosssee und den Tankumsee untersagt. Das Verbot gelte bereits vom 20. Mai, 12 Uhr bis zum 22. Mai, 12 Uhr.

Die Polizeiinspektion Gifhorn habe sich personell für die Kontrolle und Überwachung der Einhaltung des Hausrechtes rund um diese Gebiete mit einer entsprechenden Anzahl von Einsatzkräften aufgestellt. Sollten Besucher dennoch Glasflaschen oder alkoholische Getränke mit sich führen, so werden die entsprechenden Personen aufgefordert, den Bereich sofort zu verlassen.

Bei Verstößen gegen die Verbote werde die Polizeiinspektion Gifhorn auch in diesem Jahr konsequent einschreiten. Zusätzlich werden Bußgeldverfahren beim Verstoß gegen die Auflagen des Infektions-schutzgesetzes eingeleitet. Das könne unter Umständen teuer werden. Bei der Missachtung des Gebots der Reduzierung von physischen Kontakten können Bußgelder pro Person bis zu einer Summe von 400 Euro erhoben werden.

Darauf müsst Ihr achten:

  • Haltet den Mindestabstand von 1,50 Meter zu haushaltsfremden Personen ein
  • kein Picknick, kein Grillen, kein offenes Feuer auf den genannten Flächen

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