Krisenmanagement

Kein privates Osterfeuer - Stadt Gifhorn verbietet mit Ordnungsverfügung offene Feuer

Redaktion Veröffentlicht am 08.04.2020
Kein privates Osterfeuer - Stadt Gifhorn verbietet mit Ordnungsverfügung offene Feuer

Im SV-Heim brannten 2018 noch die Feuerkörbe – das Anzünden von Feuerkörben ist zwar auch dieses Jahr erlaubt, aber die Bevölkerung wird gebeten, freiwillig darauf zu verzichten.

Foto: Cagla Canidar (Archiv)

Die Stadt hat eine Ordnungsverfügung erlassen, die jegliches offene Feuer in Gifhorn und den Ortsteilen untersagt und teilte dies in einer Pressemitteilung mit. Damit sei jede Form von privatem Osterfeuer verboten, dasselbe gelte für Lagerfeuer – im privaten Umfeld und in der Natur. Mit dieser Ordnungsverfügung soll die Brandgefahr reduziert werden, so dass die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren ihre Kräfte auf die derzeit wichtigen und notwendigen Einsätze konzentrieren können und das Ansteckungsrisiko für alle Hilfsorganisationen so gering wie möglich gehalten wird.

Das Ordnungsamt werde insbesondere während der Osterfeiertage Kontrollfahrten durchführen und Verstöße mit einem Bußgeld ahnden.

Auch wenn das Anzünden von Feuerkörben und Feuerschalen nicht verboten sei, appelliere die Leiterin des Fachbereichs Ordnung, Babette Kutrib, doch ganz eindringlich an alle Gifhornerinnen und Gifhorner, darauf freiwillig zu verzichten solange die Corona-Krise anhält. „Wir müssen unter allen Umständen vermeiden, dass die Feuerwehren zu Einsätzen ausrücken müssen, die vermeidbar gewesen wären. Hier geht es um die Sicherheit von uns allen," wird Babette Kutrib in der Mitteilung zitiert. Vor einer Woche musste die Freiwillige Feuerwehr bereits zweimal ausrücken, weil die Nutzung von Feuerschalen außer Kontrolle geraten war, heißt es in der Pressemitteilung.

In diesem Zusammenhang weise das Ordnungsamt noch einmal darauf hin, dass es in ganz Niedersachsen grundsätzlich verboten sei, Grünschnitt und Gartenabfälle zu verbrennen. Vielmehr müsse der Grünabfall entweder auf dem eigenen Grundstück kompostiert oder der Kompostierung zugeführt werden.


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