Arbeit & Wirtschaft

Kein Kurzarbeitergeld für Minijobs - Sozialverband Deutschland in Gifhorn fordert eine schnelle Lösung

Redaktion Veröffentlicht am 18.05.2020
Kein Kurzarbeitergeld für Minijobs - Sozialverband Deutschland in Gifhorn fordert eine schnelle Lösung

Minijobberinnen und Minijobber haben zu Zeiten von Corona keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld – diese Benachteiligung kritisiert der Sozialverband Deutschland.

Foto: Pixabay (Symbolfoto)

In der Corona-Krise bangen viele Menschen um ihre wirtschaftliche Existenz. Dabei sind Minijobberinnen und Minijobber besonders hart betroffen, weil sie im Gegensatz zu anderen Beschäftigten keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Gifhorn kritisiert diese Benachteiligung und fordert eine schnelle Lösung, das teilte der Verband in einer Pressemitteilung mit.

„Das eigentliche Problem ist die fehlende Sozialversicherungspflicht für Minijobs“, erklärt der Kreisverbandsvorsitzende Heinz-Ulrich Kabrodt. „Da Minijobberinnen und Minijobber nicht in die Arbeitslosenversicherung einzahlen, bleiben sie beim Kurzarbeitergeld außen vor.“ Der SoVD halte diese Regelung aus sozialpolitischer Sicht für äußerst bedenklich und fordere deshalb schon seit Langem auch für Minijobs die volle Sozialversicherungspflicht ab dem ersten Euro.

„Gerade jetzt in der Krise braucht es allerdings eine schnelle Lösung“, wird Heinz-Ulrich Kabrodt in der Mitteilung zitiert. „Denn für viele Rentnerinnen und Rentner, Studierende oder Frauen, die damit das Familieneinkommen aufbessern, bricht derzeit mit ihren Minijobs eine existenzsichernde Einnahmequelle weg.“ Oftmals handele es sich hierbei um Jobs in der Gastronomie, im Einzelhandel oder im Tourismus – Branchen, die den Betrieb von heute auf morgen stark einschränken oder sogar ganz einstellen mussten. „Wir sprechen uns deshalb dringend dafür aus, dass auch Minijobberinnen und Minijobber während der Corona-Zeit durch eine Sonderregelung vom Kurzarbeitergeld profitieren oder ähnlich wie Selbstständige eine staatliche Hilfe erhalten“, so der Kreisverbandsvorsitzende.

Heinz-Ulrich Kabrodt ist Vorsitzender des SoVD-Kreisverbandes Gifhorn.

Foto: Privat

„Schon jetzt können von der Krise betroffene Minijobberinnen und Minijobber übrigens einen Anspruch auf ergänzende staatliche Leistungen wie Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Grundsicherung haben“, stellt Heinz-Ulirch Kabrodt klar. Alternativ sei auch ein Anspruch auf Wohngeld denkbar. Im SoVD-Beratungszentrum in Gifhorn können Ratsuchende die jeweiligen Voraussetzungen prüfen und entsprechende Anträge stellen lassen –zum Schutz vor Corona ist das sogar per Telefon möglich.

Termine für eine Beratung können Interessierte unter der Nummer 05371-36 85 oder per E-Mail unter info@sovd-gifhorn.de vereinbaren.


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