Krisenmanagement

Kehrtwende in Gifhorns Krisenstab: Totales Kontaktverbot ist vom Tisch - zumindest vorerst

Redaktion Veröffentlicht am 15.01.2021
Kehrtwende in Gifhorns Krisenstab: Totales Kontaktverbot ist vom Tisch - zumindest vorerst

Das nahezu totale Kontaktverbot, das Gifhorns Landrat Andreas Ebel für den heutigen Freitag oder spätestens nächsten Montag angekündigt hatte, wird es nun doch nicht geben – ein Hintertürchen hält sich der Landrat in seiner Pressemitteilung aber noch offen.

Foto: Çağla Canıdar (Archiv)

Der enorme öffentliche Druck hat offenbar Wirkung: Das totale Kontaktverbot, das Landrat Andreas Ebel noch am Montag in einer großen Pressekonferenz für den heutigen Freitag oder kommenden Montag angekündigt hatte, tritt nun doch nicht in Kraft – zumindest erst mal nicht. Das teilte die Gifhorner Kreisverwaltung soeben in einer Presseerklärung mit. Die entsprechende Verordnung sei erarbeitet worden, trete aber „nach ausführlichen Beratungen im Krisenstab und mit der Polizei zunächst noch nicht in Kraft“, heißt es darin.

„Zunächst zeigen die enormen Schwankungen in den 7-Tage-Inzidenzen gerade der vergangenen Tage (Dienstag -32,2 / Mittwoch, +29,5 / Donnerstag -32,3), dass noch keine verlässlichen Aussagen hinsichtlich einer Entwicklung der Infektionszahlen getroffen werden können“, heißt es zur Begründung. Und weiter: „Die Kreisverwaltung nimmt sich daher die Zeit, die Situation noch weiter zu beobachten und zu bewerten.“

Daneben sei der Presse seit gestern zu entnehmen, dass die Kanzlerin mit den Länderchefs voraussichtlich schon in der nächsten Woche verschärfte Regelungen diskutieren wird, heißt es in der Pressemitteilung der Gifhorner Kreisverwaltung. „Der zunächst vereinbarte Beratungstermin am 25. Januar wird offenbar vorgezogen, weil auch auf Bundes- und Landesebene erkannt worden ist, dass schnell gehandelt werden muss, um die anhaltend hohen Inzidenzzahlen in den Griff zu bekommen. Diese Ergebnisse und Verschärfungen müssen vernünftigerweise abgewartet werden“, wird Gifhorns Landrat Andreas Ebel in der Pressemitteilung zitiert.

Neben der Umsetzung der aktuellen Corona-Verordnung des Landes (Plus-1-Regel) haben laut der Pressemitteilung weitere Verschärfungen Eingang in die Allgemeinverfügungen gefunden. Bereits veröffentlicht wurden daneben die Verfügungen zur nächtlichen Ausgangssperre, zur verstärkten Testpflicht in Alten- und Pflegeheimen, zu verstärkten Kontrolle der Heimaufsicht in den Alten- und Pflegeheimen sowie weiterem Distanzunterricht in Grundschulen im Landkreis Gifhorn.

Neu ist laut der Pressemitteilung jedoch, dass die Vorschriften für Präsenzgottesdienste durch eine Allgemeinverfügung verschärft werden. So müsse künftig für jede Teilnehmerin und jeden Teilnehmer an Gottesdiensten durchschnittlich zehn Quadratmeter Fläche zur Verfügung stehen. Kinder unter 3 Jahren seien davon ausgenommen. „Hintergrund dafür ist, dass es in einigen Kirchen doch noch zu Gottesdiensten mit höheren Teilnehmerzahlen gekommen ist“, heißt es dazu im Schreiben der Gifhorner Kreisverwaltung. Und weiter: „Dabei war vor allem zu beobachten, dass es auf den Parkplätzen und den Zuwegungen zu Durchmischungen der Teilnehmer kam und die Abstände nicht eingehalten wurden.“

„Auch bei den Kirchen möchte ich noch einmal ausdrücklich betonen, dass es sich bei den schärferen Maßnahmen nicht um Sanktionen handelt, sondern einzig und allein der Schutz der Bürgerinnen und Bürger im Vordergrund steht“, wird Gifhorns Landrat Andreas Ebel in der Pressemitteilung zitiert. „Viele Kirchengemeinden haben in den letzten Wochen sehr verantwortungsvoll gehandelt und alle Gottesdienste abgesagt, obwohl dies für die Gemeinden gerade an Weihnachten sehr hart war.“

Die verstärkten Kontrollen der Alten- und Pflegeheime sowie die nächtliche Ausgangssperre seien sinnvolle und punktgenaue Instrumente zur Eindämmung der Pandemie, heißt es im Schreiben der Gifhorner Kreisverwaltung. Die nächtliche Ausgangssperre reduziere die Mobilität und die Kontakte in der Bevölkerung. Abendliche Zusammenkünfte könnten so verhindert werden. Die aktuellen Rückmeldungen der Polizei zur Ausgangssperre seien positiv, Verstöße seien kaum gemeldet worden. „Damit scheinen die Bürgerinnen und Bürger die nächtliche Ausgangssperre zu akzeptieren“, zieht Landrat Ebel sein Zwischenfazit. „Die Signalwirkung der Ausgangssperre ist angekommen. Nun müssen sich die Maßnahmen auch in den Infektionszahlen widerspiegeln.“

Ob beziehungsweise wann zusätzlich auch die nahezu totale Kontaktsperre in Kraft tritt, bleibe abzuwarten. Landrat Andreas Ebel hatte in seiner Pressekonferenz am vergangenen Montag angekündigt, alle Kontakte über den eigenen Haushalt hinaus untersagen zu wollen, sollte es dafür keine triftigen Gründe geben – die Gifhorner Kontaktsperre wäre damit strenger gewesen als im gesamten Rest der Republik.

Die dazu erarbeitete Allgemeinverfügung liege bereits vor, müsse mit dem niedersächsischen Sozialministerium aber noch abgestimmt werden, heißt es in der aktuellen Pressemitteilung. Und weiter: „Nach Zustimmung des Landes wäre der Landkreis dann umgehend handlungsfähig, sollten sich die Inzidenzwerte nicht wesentlich verbessern oder sogar verschlimmern.“

„Die Allgemeinverfügung zur Kontaktbeschränkung muss verhältnismäßig und nachvollziehbar sein, da es sich um einschneidende Einschränkungen des privaten Lebensbereichs handelt“, wird Landrat Ebel in der Mitteilung zitiert. „Auswirkungen auf möglicherweise betroffene Personen und Institutionen müssen genau abgewogen werden. In diesem Zusammenhang hat die Kreisverwaltung die Vielzahl von Hinweisen aus der Kreispolitik, den Städten und Samtgemeinden und der Bürgerschaft bezüglich des Umfangs und den Ausnahmen für Kontaktbeschränkungen mitberücksichtigt.“

Um beispielsweise die Verhältnismäßigkeit der Beschränkungen zu wahren, soll sich das Kontaktverbot ausschließlich auf geschlossene, private Räume innerhalb der jeweiligen Wohnung beziehen. Denn die Kontakt- und Infektionskettenermittlung des Gesundheitsamtes weisen diese Bereiche als klaren Infektions-Hotspot aus.

Weiterhin soll aber unter anderem der Besuch bei Lebenspartnern, Kranken, Menschen mit Einschränkungen sowie die Betreuung von hilfsbedürftigen Personen sowie Minderjährigen möglich bleiben. Außerdem sollen Kinder unter 12 Jahren Kontakt zu einer Person eines weiteren Haushalts haben dürfen. Der eigene Garten, der eigene Hof, das eigene Grundstück oder sonstige Privatflächen unter freiem Himmel blieben von diesen Einschränkungen unberührt. Dort sollten weiterhin die Regelungen gelten, die von der Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen vorgegeben werden.

„Das Nichtinkrafttreten der Kontaktbeschränkung bedeutet keinesfalls, dass sich die Lage von heute auf morgen entspannt hat“, so Landrat Ebel. „Die bisher erläuterten Gründe müssen jedoch Berücksichtigung finden. Die Kontaktbeschränkung ist neben der Impfung weiterhin das effektivste Mittel im Kampf gegen die Pandemie. Je besser die Maßnahmen greifen, desto früher kann es zu Lockerungen kommen. Halten wir im Kampf gegen die Pandemie zusammen.“

Bürgertelefon für allgemeine Fragen zur Allgemeinverfügung und deren Auswirkungen:
Tel. 0800-8282444
Mo. – Do. 8. bis 18 Uhr
Fr. 8 bis 16 Uhr
Sa. – So. 10 bis 14 Uhr

Zentrale Rufnummer für konkrete Infektionsfälle und den Pflegebereich:
Tel. 0800-8282555
Mo. – Do. 9 bis 16 Uhr
Fr. 8 bis 12 Uhr
Sa. – So. 10 bis 16 Uhr


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