Krisenmanagement

Die Kitas im Landkreis Gifhorn kehren zum Regelbetrieb zurück - Darauf ist jetzt zu achten

Redaktion Veröffentlicht am 09.08.2020
Die Kitas im Landkreis Gifhorn kehren zum Regelbetrieb zurück - Darauf ist jetzt zu achten

Ab dem 1. August kehren die Kindertageseinrichtungen in den Regelbetrieb zurück.

Foto: Pixabay (Symbolfoto)

Niedersächsischen Corona-Verordnung zum 1. August, kehren vorbehaltlich des Infektionsgeschehens im Landkreis Gifhorn die Kindertageseinrichtungen in den Regelbetrieb zurück – das teilte die Gifhorner Kreisverwaltung in einer Pressemitteilung mit.

Mit Inkrafttreten habe der Landkreis daraufhin die Träger der Kindertagesstätten im Kreisgebiet mit Handlungsempfehlungen ausgestattet. Die Rückkehr in den Regelbetrieb bedeute im Wesentlichen, dass die rechtlichen Vorgaben des Achten Buches des Sozialgesetztes (SGB VIII) und das Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder in Niedersachsen (KiTaG) mit den Durchführungsverordnungen wieder eingehalten werden müssen. In Ausnahmefällen ermögliche das Land Niedersachsen von den Personalstandards abzuweichen, wenn dies durch die Corona-Situation erforderlich wird.

Somit seien Kinder wieder in ihren Regelgruppen zu betreuen. Der Betreuungsumfang entspreche damit grundsätzlich dem Standard vor dem Ausbruch des Corona-Virus. Auch offene Gruppenkonzepte sowie die gemeinsame Nutzung von gruppenübergreifenden Räumlichkeiten seien wieder möglich. Dennoch empfiehlt sich die Aufstellung eines abgestimmten Nutzungsplans. Außerdem sollte die Betreuung der Kinder möglichst im Außenbereich stattfinden, heißt es in der Mitteilung.

Demnach dürfen Kinder, die zu einer vom Robert-Koch-Institut (RKI) ausgewiesenen Risikogruppe gehören, nach Einschätzung der Sorgeberechtigten und gegebenenfalls unter ärztlicher Rücksprache betreut werden. Hinsichtlich kranker Kinder haben die Sorgeberechtigten sicherzustellen, dass das Kind fieberfrei zur Betreuung kommt. Auch bei banalen Infekten und ohne deutliche Beeinträchtigung des Wohlbefindens (zum Beispiel nur Schnupfen, leichter Husten) sei ein Besuch möglich.

In allen Kindertageseinrichtungen sei der „Niedersächsische Rahmen-Hygieneplan Corona Kinderbetreuung“ vom 24. Juli 2020 zu beachten.


Coole Leute gesucht – wir stellen ein!

Informiere Dich über Jobs in unserem Medienhaus! Wir sind auf der Suche nach tollen Menschen, die bei uns einsteigen möchten.

Mehr erfahren