Krisenmanagement

Auf ins Gifhorner Impfzentrum - Mit einer Bescheinigung vom Arzt gibt es die Fahrtkosten zurück

Redaktion Veröffentlicht am 09.02.2021
Auf ins Gifhorner Impfzentrum - Mit einer Bescheinigung vom Arzt gibt es die Fahrtkosten zurück

Die Kosten für eine Fahrt ins Gifhorner Impfzentrum werden übernommen – doch damit die Erstattung des Fahrpreises auch gelingt, ist einiges zu beachten.

Foto: Pexels (Symbolfoto)

Das Impfzentrum in Gifhorns Stadthalle nimmt seinen Betrieb am 12. Februar auf – zuerst sind die ältesten Bürgerinnen und Bürger unseres Landkreises an der Reihe. Wer über 80 Jahre alt ist, kann sich nun gegen das Corona-Virus impfen lassen. Damit auch jene, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, aus dem gesamten Kreisgebiet sicher ins Impfzentrum nach Gifhorn gelangen, haben sich mehrere Taxi- und Mietwagenbetriebe in unserem Landkreis zusammengeschlossen. Sie stellen nach Angaben der Gifhorner Kreisverwaltung insgesamt 80 Fahrzeuge bereit, die teilweise auch für Rollstuhlfahrer geeignet sind. Die Kosten werden übernommen – doch damit die Erstattung des Fahrpreises auch gelingt, ist einiges zu beachten.

Wer bereits einen Impftermin hat, kann sich unter der zentralen Rufnummer 05371-3333 ein Fahrzeug bestellen. Anrufe werden rund um die Uhr entgegen genommen. Die Impffahrten werden dann von der Zentrale an alle angeschlossenen Taxi-Unternehmen im Landkreis Gifhorn verteilt.

Voraussetzung für eine anschließende Erstattung der Fahrtkosten durch die Krankenkasse oder das Land Niedersachsen ist eine entsprechende Bescheinigung von einem Arzt oder einer Ärztin. Personen mit Mobilitätseinschränkung erhalten von ihnen eine sogenannte Verordnung zur Krankenbeförderung.

Allerdings muss der Fahrpreis zunächst selbst bezahlt werden. Bislang können die Transportunternehmen nämlich noch nicht direkt mit dem Land Niedersachsen abrechnen. Solange das so bleibt, kann man sich das vorgestreckte Geld aber zurückholen. Im Impfzentrum gibt es dafür einen Vordruck, der zusammen mit den Quittungen für Hin- und Rückfahrt und der ärztlichen Verordnung beim Impfzentrum eingereicht werden kann. Anschließend erstattet das Land die Kosten laut der Gifhorner Kreisverwaltung zurück.

Man sei jedoch bereits „im engen Austausch mit dem Land Niedersachsen und weiteren Vertretern, um eine unbürokratische Lösung für alle Impflinge mit Mobilitätseinschränkung zu finden“, erklärt der Gifhorner Taxi-Unternehmer Fabian Hoffmann, der auch Vorstandsmitglied der Fachvereinigung Taxi und Mietwagen im Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN) ist. Gut möglich also, dass der Fahrpreis in Kürze nicht mehr von den Fahrgästen ausgelegt werden muss.

Neben der Taxi-Zentrale werden Krankentransportfahrten laut der Gifhorner Kreisverwaltung übrigens auch vom Deutschen Roten Kreuz und vom Arbeiter-Samariter-Bund angeboten.

Taxi-Zentrale:
Tel. 05371-3333

Deutsches Rotes Kreuz:
Tel. 05371-3091

Arbeiter-Samariter-Bund:
Tel. 05371-6188700


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